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vornehmster Bedeutung, als die Landesherren, die ihrem
Heer voranzogen.
Noch leuchten aller Augen freudig auf im Sachsenlande,
wenn des Königs Albert, unseres jungen Landesherrn Groß—
oheim Name genannt wird. Ein König und ein Feldherr,
hat er weit über des Landes Grenze hinaus in Deutschland
seinem Volk Ruhm und Ehre, im Ausland den Waffen
Geltung und Ansehen geschaffen. Ist je ein König mehr
geehrt, ein Landesherr mehr geliebt, ein Mensch höher ge-
achtet worden, als er, der in rastloser Lebensarbeit sein Volk
zu so herrlicher Blütenentfaltung geführt hat? —
Wie im Reich dem langen segensreichen Walten Wil-
helms I. die kurze Regierungsdauer des Dulders Friedrich
folgte, so war ähnlich in Sachsen König Georgs Regierung,
nach seines erlauchten Bruders Tod, nur kurze Frist von
der Vorsehung vergönnt. Im blühendsten Mannesalter
übernahm am 15. Oktober 1904 König Friedrich August III.
das Erbe seines Vaters, das reiche Erbe auch an Liebe
seines Volkes, das herrliche Vermächtnis an historischer Über-
lieferung, das Königshaus und Volk verknüpft. Vertrauen
suchte er bei seinem Volk, und mehr als dies, herzliche Liebe
wurde ihm zuteil. Über seinem Throne aber und in allen.
Zeiten leuchtet das Dreigestirn Königstreue, Vaterlandsliebe
und Heimatsinn, das seinem Volke überall den rechten Weg
wies durch der Jahrhunderte Lauf, das seinem Fürsten auch
in ernsten Stunden die gewisse Zuversicht gibt, es werde
unter diesem Zeichen auch stets der Weg der rechte sein,
den die Vorsehung bestimmt hat, die göttliche Vorsehung,
an die ja auch der Wahlspruch der Wettiner gemahnt:
„Providentiae memor“.