Full text: Friedrich August III. König von Sachsen. Ein Lebensbild.

   
  
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anderen Herren Wildpanne mit ihren Jägern und Hunden- 
zu folgen, wenn sie wollten, und auf ihrer Wildpann sollte 
derselben Folge niemand haben.“ 
Dieses Erzjägeramt betonte auch 1417 Friedrich der 
Streitbare auf dem Konzil zu Costnitz noch ganz offen- 
sichtlich, indem er sich bei seinem Einzug verschiedene Arten 
von Jagdfalken durch seine Trabanten vorantragen ließ. 
Die letzte Bestätigung dieses Amtes erhielt 1708 Friedrich 
August durch Kaiser Joseph, sodaß die Wettiner nach- 
weisbar durch fast fünf Jahrhunderte Erzjägermeister des 
Reiches waren, denn erst Kurfürst Friedrich August III. 
begab sich am 30. August 1800 freiwillig des Rechtes, jenseit 
der Grenzen seines Reiches das Jagdrecht auszuüben. 
Es ist ungemein interessant, in jenen Jagdberichten 
der „guten alten Zeit“ zu blättern, jedoch wir meinen, auch 
hier erhebt sich aus solchem Lesen ein riesengroßes Frage- 
zeichen, ob denn wirklich diese gute alte Zeit so gar besonders 
lobenswert war, wir lesen da von einer großen Wasserjagd, 
bei der mehrere hundert Stück Hochwild in die Elbe gejagt 
wurden und vom Ufer aus wie auch aus Kähnen, zumeist 
im Wasser schwimmend, mitten in der Stadt erlegt wurden, 
wir lesen von Tierkämpfen mit Bären, Löwen, Hirschen, 
Sauen und Hetzhunden, die auf dem Altmarkt stattfanden, 
wir hören Berichte aus Moritzburg vom Fuchsprellen, bei 
denen von Kavalieren und Damen Meister Reineke wie 
ein Lawn-Tennisball behandelt wurde, wobei ein besonderer 
Trick noch der war, daß Sauen und Frischlinge unvermutet 
zwischen die Spielenden getrieben wurden, und es sehr er- 
götzlich war, wenn diese Borstentiere grunzend zwischen die 
Damen fuhren, wir lesen von Nachtjagden, bei denen nach 
Moritzburg die Schaulustigen strömten und bei welchen der 
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