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anderen Herren Wildpanne mit ihren Jägern und Hunden-
zu folgen, wenn sie wollten, und auf ihrer Wildpann sollte
derselben Folge niemand haben.“
Dieses Erzjägeramt betonte auch 1417 Friedrich der
Streitbare auf dem Konzil zu Costnitz noch ganz offen-
sichtlich, indem er sich bei seinem Einzug verschiedene Arten
von Jagdfalken durch seine Trabanten vorantragen ließ.
Die letzte Bestätigung dieses Amtes erhielt 1708 Friedrich
August durch Kaiser Joseph, sodaß die Wettiner nach-
weisbar durch fast fünf Jahrhunderte Erzjägermeister des
Reiches waren, denn erst Kurfürst Friedrich August III.
begab sich am 30. August 1800 freiwillig des Rechtes, jenseit
der Grenzen seines Reiches das Jagdrecht auszuüben.
Es ist ungemein interessant, in jenen Jagdberichten
der „guten alten Zeit“ zu blättern, jedoch wir meinen, auch
hier erhebt sich aus solchem Lesen ein riesengroßes Frage-
zeichen, ob denn wirklich diese gute alte Zeit so gar besonders
lobenswert war, wir lesen da von einer großen Wasserjagd,
bei der mehrere hundert Stück Hochwild in die Elbe gejagt
wurden und vom Ufer aus wie auch aus Kähnen, zumeist
im Wasser schwimmend, mitten in der Stadt erlegt wurden,
wir lesen von Tierkämpfen mit Bären, Löwen, Hirschen,
Sauen und Hetzhunden, die auf dem Altmarkt stattfanden,
wir hören Berichte aus Moritzburg vom Fuchsprellen, bei
denen von Kavalieren und Damen Meister Reineke wie
ein Lawn-Tennisball behandelt wurde, wobei ein besonderer
Trick noch der war, daß Sauen und Frischlinge unvermutet
zwischen die Spielenden getrieben wurden, und es sehr er-
götzlich war, wenn diese Borstentiere grunzend zwischen die
Damen fuhren, wir lesen von Nachtjagden, bei denen nach
Moritzburg die Schaulustigen strömten und bei welchen der
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