August II. jäh aus dem Leben geschieden und damit kam
König Johann, damals noch im rüstigsten Mannesalter von
53 Jahren, zur Regierung. Dem Prinzen Georg fiel hiermit
aller menschlicher Voraussicht entgegen die Sekundogenitur
zu. Eine von der Urgroßmutter Maria Antonia, einer
Wittelsbacherin, veranlaßte Vermögensstiftung, die in einer
Jahresrente von 85000 Talern bestand, verblieb dem Prinzen
bis zum 19. Juni 1902, dem Tage der Thronbesteigung,
worauf ihr Nießbrauch an unseres jetzigen Königs jüngeren
Bruder, Prinzen Johann Georg überging.
Mit dem Eintritt des Prinzen Georg in diese Sekundo-
genitur war jedoch nicht allein eine materielle Frage ver-
knüpst, sie gewann auch insofern politische Bedeutung, als
der Prinz nün dem Throne näher trat, wenn auch damals,
1854, noch kaum an die Möglichkeit zu denken war, daß
ihm die Vorsehung bestimmen würde, noch im hohen Alter,
angesichts des bald vollendeten 70. Lebensjahres, die Zügel
der Regierung zu führen. — „Zu spät“, hat er selbst 1902
zum Bürgermeister von Leipzig gesagt, als dieser von einer
„Wendung durch Gottes Fügung“ sprach, und in diesen zwei
Worten hat er resigniert zusammengefaßt, was die große
Tragik jedes Menschenlebens, ob des Bettlers oder des
Königs, bedeutet, daß jedem Dasein durch Gottes Fügung die
Schranken von unverrückbaren Naturgesetzen bestimmt sind.
Zeitlich und wohl auch innerlich nicht ohne Zusammen-
hang mit dem Übergang der Sekundogenitur an weiland
Prinzen Georg, stehen die Heiratspläne, welche zuerst 1855
in den Vordergrund traten. Graf Karl Vitzthum von Eckstädt
war damals, im Jahre nach dem Tode König Friedrich
August II., nach Lissabon entsendet worden, um König Dom
Pedro V. im Namen des Königs Johann zu seinem Re-
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