Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des 7. Armeekorps. (1915)

VII. Armeekorps. 
Stellvertretendes Münster, den 16. 3. 1916. 
Abt. 15 Nr. 8955. 
Bekanntmachung. 
Zu der Bekanntmachung betr. Verbot des 
Fällens von Nußbäumen vom 27. Februar 
1916 — Ib 7052 — wird erläuternd bemerkt, 
daß das Erfordernis, eine Genehmigung des 
stellvertretenden Generalkommandos beizu- 
bringen, erfüllt ist, wenn der Ankäufer einen 
von der Königlichen Gewehrfabrik Erfurt 
ausgestellten Ausweis mit einem vom stell- 
vertretenden Generalkommando mit Stempel 
versehenen Genehmigungsvermerk vorlegt. 
Von seiten des stellv. Generalkommandos. 
Der Chef des Stabes. 
Giffenig 
Oberstleutnant. 
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