Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des 7. Armeekorps. (1915)

VII. Armeekorps. 
Stellvertretendes cng##na 5— O -« 
M „den 27. Nov. 1914. 
Generolhommando. Münster, den 27. Nov. 191 
Abt. Ib. Nr. 37895. 
Bekanntmachung. 
I. 
Das einwandfreie vaterländische Verhalten der 
gesamten Bevölkerung des Korpsbezirkes gibt mir 
zu meiner Freude Veranlassung, die bisher für 
größere Teile des Korpsbezirks erfolgte Auf- 
hebung des Artikels 7 der Preußischen Ver- 
fassung wieder außer Kraft zu setzen. 
Die außerordentlichen Kriegsgerichte zu Münster 
und Düsseldorf stellen mit dem 30. November ihre 
Tätigkeit ein. 
II. 
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit, in Sonder- 
heit auch zur Bekämpfung der überhand nehmenden 
Tätigkeit fremder Spionageagenten, erscheint es in- 
dessen geboten, die dem kommandierenden General 
gesetzlich zustehenden Befugnisse voll auszunutzen. Ich 
setze daher unter Erklärung des 
verschärften Kriegszustandes 
unnmehr für den gesamten Korpsbezirk die 
Artikel 5, 6, 27, 23, 29, 30, 36 der Preu- 
Rischen Verfassungsurkunde außer Kraft. 
III. 
Unter Bezugnahme aus § 9b des Gesetzes über 
den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 erlasse 
ich folgende Verbote, deren Ubertretung mit 
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