450 Anhang.
Der Herzog von Cumberland schrieb an den Reichskanzler:
Euerer Durchlaucht beehre ich mich Abschrift des Schreibens, welches ich
an des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen Majestät wegen der Übernahme
der Regierung des Herzogtums Braunschweig gerichtet habe, zur geneigten
Keuntnis hierüber zu übersenden und Enere Durchlaucht als Vorsitzenden des
Bundesrates zu bitten, von dem Inhalte des Schreibens dem Bundesrate Mitteilung
machen zu wollen, sobald Euere Durchlaucht dies für angezeigt halten.
Indem ich die freundliche Bitte ausspreche, daß Euere Durchlaucht der Verwirklichung
meines in dem Handschreiben Seiner Majestät unterbreiteten Vorschlages
geneigte Unterstützung angedeihen lassen wollen, verbleibe ich
mit vollkommener Hochachtung Euerer Durchlaucht ergebenster
(gez.) Erust Angust.
Gmunden, den 2. Oktober.
Die Antwort des Reichskanzlers an den Herzog von Cumberland
lautete (Ll):
Homburg v. d. Höhe, den 7. Oktober 1906.
Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Ernst August
von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland.
Eurer Königlichen Hoheit beehre ich mich mit untertänigstem Dank
den Empfang des gnädigen Schreibens vom 2. dieses Monats zu bestätigen,
mit welchem Eure Königliche Hoheit mir eine Abschrift des
von Ihnen an Seine Majestät den Kaiser und König wegen der Regierung
im Herzogtum Braunschweig gerichteten Schreibens zur Kenntnis
übersandt haben. Was Eurer Königlichen Hoheit Wunsch nach Mitteilung
dieses Schreibens an den Bundesrat betrifft, so muß ich mir
die Entschließung darüber vorbehalten. Dagegen sehe ich mich zu meinem
Bedauern außerstande, die gewünschte Unterstützung des von Eurer
Königlichen Hoheit Seiner Majestät dem Kaiser unterbreiteten Vorschlages
zuzusagen. Die Gesichtspunkte, nach welchen ich als Reichskanzler,
wie als preußischer Minister des Auswärtigen pflichtmäßig die
braunschweigische Frage zu behandeln habe, sind in zwei in dieser
Eigenschaft von mir mit Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers
an die herzoglich braunschweigische Regierung gerichteten, inzwischen der
Offentlichkeit übergebenen Schreiben dargelegt. Von dem in diesen
Schreiben angenommenen Standpunkte aus glaube ich in Euerer Königlichen
Hoheit Vorschlag eine für das Reichsinteresse annehmbare Lösung
nicht erblicken zu können. Mit dem Ausdrucke der ehrerbietigsten Gesinnung
verharre
als Enerer Königlichen Hoheit untertänigster
(gez.) Fürst von Bülow, Reichskanzler.