Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Lehrplan
des

Gesangunterrichtes  an  den  höheren  Lehranstalten
für  die  männliche  Jugend.
(Ergänzung  der  Lehrpläne  und  Lehraufgaben  vom  29.  Mai  1901.)

A.  Allgemeines  Lehrziel.

Auf  planmäßiger  Ausbildung  des  Gehöres  und  der  Stimme
beruhende  Fertigkeit,  einfachere  Melodien  und  namentlich  auch  die
Unter=  und  Mittelstimmen  im  mehrstimmigen  Satze  vom  Blatte  zu
singen,  sowie  verständnisvoller  Vortrag  guter  Volkslieder  und  anderer
für  die  Schule  geeigneter  Gesangstücke  anerkannter,  besonders  deutscher
Meister  älterer  und  neuerer  Zeit;  dadurch  Einführung  in  das  Verständnis
  der  musikalischen  Kunst  überhaupt.

B.  Methodische  Bemerkungen.

1.  Der  Lehrer  des  Gesanges  hat  sich  stets  zu  vergegenwärtigen,
daß  der  Zweck  des  Gesangunterrichts  an  den  höheren  Lehranstalten
sich  nicht  in  der  Mitwirkung  des  Chors  bei  feierlichen  Anlässen  erschöpft,
  sondern  daß  der  Schulgesang  vor  allem  eine  durchs  Leben
dauernde  Liebe  zum  Gesange  erwecken  und  die  Grundlagen  des  Verständnisses
  musikalischer  Mittel  und  Formen  geben  soll.  Dazu  hat
der  Gesangunterricht  die  Aufgabe,  an  der  allgemeinen  geistigen  und
ästhetischen  Ausbildung  der  Schüler  und  auch  an  ihrer  gesundheitlichen
Entwicklung  mitzuwirken.

2.  Die  nächstliegende  Aufgabe  des  Gesangunterrichtes  ist  die
Ausbildung  von  Gehör  und  Stimme.  Der  Schüler  soll  lernen,  Töne
aufzufassen  und  verschiedene  Töne  und  Tonfolgen  nach  Höhe,  Takt
und  Rhythmus  zu  erkennen  und  zu  singen.

Da  zur  Bezeichnung  der  Tonhöhen  die  Note  dient,  ist  mit  den
die  Grundlage  alles  Musikunterrichtes  bildenden  Gehörübungen  gleichzeitig
  die  Einführung  in  die  Notenschrift  und  die  Einprägung  der
Notennamen  zu  verbinden.  Die  Ziffer  wird  nur  zur  genaueren  Kenn-