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Eberhard Schenk, Straßenbau-Inspektions-Verweser in Widdern.
Georg Friedrich Herrmann Strölin, Straßenbau-Inspektions-Verweser in Ellwangen.
Eduard Albert Calwer, Straßenbau-Inspektions-Verweser in Biberach.
Stuttgart den 9. März 1849.
Duvernoy.
B) Des Departements des Kirchen- und Schulwesens.
Des K. katholischen Kirchenraths.
a) Bekanntmachung, die Schulamts-Zöglinge betrechend, welche die erste Dienstprüfung (Lehr-
gehülfen -Prüfung) erstehen wollen.
Die Schulamts-Zöglinge, welche ibre Bilvungszeit außerhalb des Schullehrer= Semi-
nars in Gmünd mit gutem Erfolg zurückgelegt haben und die erste Dienstprüfung erstehen
wollen, oder dieselbe zu wiederholen haben, werden angewiesem, ihre Meldung vurch die
Bezirks-Schulausseher, beziehungsweise den Vorstand der Schullehrer-Bildungsanstalt des
Waisenhauses in Weingarten, unfehlbar bis zum 1. April d. J. bei dem katholischen Kirchen-
rath einzureichen.
Die Erfordernisse sind in der Verordnung vom 21. März 1845, Reg. Blatt S. 122 be-
zeichnet.
Stuttgart ven 2. März 1849. Für den Vorstand:
Schedler.
b)) Bekanntmachung des Termins zur Anmeldung der Schulpräparanden für die Aufnahme
in ein Schullehrer-Seminar.
Die Meldungen der Schulamtszöglinge, welche den zweijährigen Vorbereitungskurs im
Mai d. J. vollenden und die Aufnahme in ein Schullehrer-Seminar nachsuchen wollen, sind
durch die betreffenden Bezirks-Schulaufseher spätestens bis zum 1. April bei dem katholi-
schen Kirchenrath einzureichen.
Die Bezirks-Schulaufseher haben hiebei die genaue Befolgung der Verordnung vom
15. Februar 1846 (Reg Blatt S. 95) zu wahren.
Stuttgart den 2. März 1849.
Für den Vorstand:
Schedler.