9% S —
4.
—
Anhang III.
Es erfordern an Stempel resp. Erbschaftssteuer:
Schuldverschreibuggen
. Pacht- und Miethsverträge
Auktionsprotokolle, Lefferungsvertröge, Viobilier und
diesen gleichgestellte Kaufverträge .
AssekuranzPolIcen
Bei einer Prämie von 150— 200 M. betragt der
Stempel immer 1 M. 50 Pf.
.Kauf- resp. Tauschverträge über inländische Grundstücke
und Grundgerechtigkeiten, Erbzins-, Erbpacht= und Leibrenten-Verträge,
desgl. Erbschasten und schriftliche Beurkundungen
von Schenkungen unter Lebendigen, wenn
solche an Personen gelangen, welche dem Hausstande
des Erblassers angehört und in demselben in einem
Dienstverhältniß gestanden haben, sofern der Anfall in
Pensionen, Renten oder anderen auf die Lebenszeit der
Bedachten beschränkten Nutzungen besteht, die ihnen
mit Rücksicht auf die dem Erblasser geleisteten Dienste
zugewendet werden.
. Erbschaften und schriftliche Beurkundungen von Schenkungen
unter Lebendigen an: a. adoptirte oder in
Folge der Einkindschaft zur Erbschaft berufene Kinder
und deren Deszendenten, oder b. an voll= und halbbürtige
Geschwister und deren Deszendenten
uFideikommiß= und Familien-Stiftungen
. Erbschaften und schriftliche Beurkundungen von Schenkungen
unter Lebendigen an: a. vorstehend unter Nr. 4
und 5 nicht aufgeführte Verwandte bis einschließlich
zum sechsten Grade der Verwandtschaft, b. Stiefkinder
und deren Deszendenten und Stiefeltern, c. Schwiegerkinder
und Schwiegereltern, d. natürliche, aber von
dem Erzeuger erweislich anerkannte Kinder
½/12 %.
½/% %.
5½ %.
½ %.
1 .
2 %.
3 %.
4 %.