Full text: Das Kaisertum in den Verfassungen des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und vom 16. April 1871.

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Einleitung. 
  
$1. Die staatliche Einigung des deutschen Volkes 
im 19. Jahrhundert. 
Infolge der grossen französischen Revolution war 
der marsche Bau des alten heiligen römischen Reiches 
deutscher Nation endlich zusammengebrochen. Der 
Völkerfrühling der Freiheitskriege hatte den deutschen 
Stämmen die Hoffnung geweckt, die deutschen Staaten 
zu einer höheren politischen Einheit zusammengefasst 
zu sehen. Indessen die dahinzielenden Bestrebungen 
waren auf dem Wiener Kongresse nicht in Erfüllung 
gegangen. Nur ein völkerrechtlicher Bund der deut- 
schen souveränen Staaten kam schliesslich zustande. 
Aber nicht rastete und ruhte in der deutschen Volks- 
seele der Gedanke der nationalen Einigung. Dass an die 
Stelle des Bundes etwas besseres treten müsse, wurde 
immer mehr Überzeugung des ganzen Volkes, auch 
der regierenden Kreise. Freilich, die Aufgabe war 
eine sehr schwierige. Galt es doch, mehr als dreissig 
Monarchien und vier Freistaaten zu einem Bundes- 
staate zusammenzufassen, ein Problem, das „die Politik 
der Weltgeschichte bis dahin noch nicht gestellt und 
eben darum auch noch nicht gelöst hatte“ >). 
Endlich in der grossen Volksbewegung des Jahres 
1848 schien auch der Gedanke der Wiederaufrichtung 
des deutschen Reiches und des deutschen Kaisertums 
5) Waitz in der Paulskirche. Stenogr. Ber. S. 3157.
	        
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