Full text: Das Kaisertum in den Verfassungen des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und vom 16. April 1871.

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. Seite 
III. Kapitel. Die prinzipielle Rechtsstellung des Kaisers 
in den beiden Verfassungen. 
$15. 1. Abschnitt. Unverantwortlichkeit und Unverletz- 
lichkeit. Eidliche Verpflichtung des Kaisers auf 
die Verfassung . . . . .. ...46 
2. Abschnitt. Der Kaiser und die übrigen Macht- 
faktoren des Reiches: 
8 16. a) Der Kaiser und die Eiuzelstaaten . . . . 49 
8 17. b) Der Kaiser und die deutsche Volksvertretung 52 
8 18. c) Der Kaiser und das Reichsgericht . . . . . 58 
819. IV. Kapitel. Das Ergebnis . . . . 2 2 2 22.2.6 
820. Schluss. Ein politischer Vergleich . . . . 2.2... 6
	        
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