Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Landesstaatsrecht (1)

4, Die Krisis des Jahres 1848, 123 
tation«e. Durch Verordnung vom 21. Juni 1842 wurden »die ver- 
einigten ständischen Ausschüsse ins Leben« gerufen. Am 3. Februar 
1847 erschien das königliche Patent, die ständischen Einrichtungen 
betreffend. Auf Grundlage dieser Verordnung tagte der ver- 
einigte preussische Landtag zum erstenmal in Berlin vom 
ll. April bis 26. Juni 1847'; er bestand aus der Vereinigung der 
acht Provinziallandtage, und war ın zwei Kurien, die Herrenkurie 
und die Ständekurie, getheilt. Obgleich dem vereinigten Landtage 
nur das bescheidenste Maass von Rechten, nicht einmal die Periodi- 
cität eingeräumt worden war, so erhob sich dieser Landtag durch 
seine würdevolle Haltung und die ungeahnte Fülle politischer 
Talente wahrhaft zum ersten preussischen Reichstage, ja zur ersten 
parlamentarischen Versammlung Deutschlands. Leider verstand man 
an leitender Stelle die Zeichen der Zeit so wenig, dass man selbst 
die bescheidensten Forderungen der loyalsten Versammlung zurück- 
wies und den Abschluss des Verfassungswerkes abermals vertagte, 
bis ein Jahr darauf die hochgehenden Wogen der Revolution auch 
über Preussen hereinbrachen und die schwachen Keime einer kon- 
stitutionellen Staatsentwickelung hinwegschwemmten, sodass der 
Neubau nun auf einer tabula rasa beginnen musste. 
Viertes Kapitel. 
Die Krisis des Jahres 1848!. 
I. Der deutsche Bund. 
N 55. 
Vorbereitende Ereignjsse. 
Die französische Februarrevolution vom 24. Februar 1848 rief 
in Deutschland eine nie gekannte Aufregung hervor. Die Teber- 
! Die Verordnungen selbst finden sich bei Lancizolle, Rechtsquellen 
für die gegenwärtige landständische Verfassung in Preussen. Berlin 1847. 
S.229 ff. K. Biedermann, Geschichte des ersten preussischen Reichstages 
1847. A. Th. Wöniger, Preussens erster Reichstag. 9 Theile. Berlin 1847. 
R. Haym, Reden und Redner des vereinigten Landtages. 1847. 
2 Allgemeine Quellensammlungen für diesen Zeitabschnitt: Karl Weil, 
Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 1850. 
Paul Roth und Heinrich Merk, Quellensammlung des deutschen öffentlichen
	        
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