Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Landesstaatsrecht (1)

4. Die Krisis des Jahres 1848. 131 
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Die preussisch-deutschen Unionsbestrebungen !. 
Nach dem völligen Scheitern der Nationalversammlung wurde 
die Initiative zu einer Bundesreform von Preussen in die Hand ge- 
nommen. Der staatsrechtliche Grundgedanke dieser preussischen 
Unionsbestrebungen war folgender. Der deutsche Bund in seinem 
unauflöslichen Bestande bleibt die Grundlage, aber nicht er soll in 
einen Bundesstaat verwandelt werden, weil Oesterreich an einem 
solchen theilzunehmen ausser Stande ist. Nur die übrigen Bundes- 
mitglieder, denen es möglich ist, einen solchen Bundesstaat zu 
bilden, vereinigen sich dazu. Der Beitritt ruht auf freiem Ent- 
schlusse: »Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet derjenigen 
Staaten des bisherigen deutschen Bundes, welche die Reichsverfas- 
sung anerkennen. Die Festsetzung des Verhältnisses Oesterreichs 
zu dem deutschen Reiche bleibt gegenseitiger Verständigung vor- 
behalten. Am 14. Mai begannen zu Berlin Konferenzen der grös- 
seren deutschen Staaten über das neue Verfassungswerk, welche bis 
zum 26. Mai dauerten. An diesem Tage wurde von den drei Kö- 
nigen von Preussen, Sachsen und Hannover das sog. Dreikö- 
nigsbündniss abgeschlossen. Dieses hatte einen doppelten In- 
halt. Einmal verpflichteten sich die drei königlichen Regierungen, 
unter Beistimmung einer künftigen Volksvertretung, eine defi- 
nitive Verfassung für Deutschland zu begründen. Zu diesem 
Zwecke hatten dieselben sich über eine Reichsverfassung vereinbart 
(Weil S. 209), welche ins Leben treten sollte, sobald ein aus den 
verbündeten Staaten bestehender Reichstag die Vorlage angenommen 
haben würde. Daneben schufen die Verbündeten einen sogleich ins 
Leben tretenden provisorischen Rechtszustand, indem sie unter 
Bezugnahme auf A. XI der Bundesakte (die Bundesglieder be- 
halten das Recht der Bündnisse aller Art«) einen Bund im Bunde 
schlossen. 
Der Berliner Entwurf einer Reichsverfassung schloss sich eng 
an die Frankfurter Grundlage an, unterschied sich darin jedoch 
iv. Kaltenborn, B. II. S. 157 ff. Aktenstücke, betreffend das Bünd- 
niss vom 26. Mai 1849 und die deutsche Verfassungsangelegenheit. 2 Bde. Ber- 
lin 1549. Die wichtigsten Urkunden finden sich auch bei Weil, Quellen und 
Aktenstücke. Berlin 1550. v. Radowitz, Neue Gespräche aus der Gegen- 
wart, versucht im Th. II., eine Rechtfertigung der preussischen Bestrebungen. 
Hugo v. Bülow, Die rechtliche Stellung der deutschen Union im Bunde. Ber- 
lin 1850. Ad. Schmidt, Preussens deutsche Politik. III. Aufl. Leipzig 1867. 
8. 177—195. H. Klüpfel, B. I. Kap. VI. S. 124 ff. 
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