Full text: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechtes Erstes Buch Das Deutsche Landesstaatsrecht (1)

5. Die Restaurationsepoche von 1851— 1866. 141 
so glaubte man damit in kindischer Verblendung »den festen Grund- 
stein für die Freiheit der Völker gelegt und das wahre Glück aller 
Staatsgenossen für alle Zukunft gesichert zu haben«. Diese Verfas- 
sungsexperimente des Jahres 1848 mit ihren radikal-demokratischen 
Principien, für deren Verwirklichung geradezu alle Grundbedingun- 
gen im Lande und in der Bevölkerung fehlten, sind als der Höhepunkt 
jener Unklarheit und Begriffsverwirrung zu betrachten, welche ein- 
mal mit zur Signatur des Jahres 1848 gehört. 
Fünttes Kapitel. 
Die Restaurationsepoche von 1851—1866. 
8.62. 
Die Thätigkeit des wiederhergestellten Bundestages. 
Die Thätigkeit der wiederhergestellten Bundesversammlung be- 
wegte sich bald wieder in den alten Bahnen. So forderte ein Bun- 
desbeschluss vom 23. August 1851 die Regierungen auf: »die in den 
einzelnen Bundesstaaten seit dem Jahre 1848 getroffenen staatlichen 
Einrichtungen und erlassenen gesetzlichen Bestimmungen einer sorg- 
fältigen Prüfung zu unterwerfen und dann, wenn sie mit den Grund- 
gesetzen des Bundes nicht in Einklang stehen, diese nothwendige 
Uebereinstimmung ohne Verzug, d.h. selbst mit Umgehung des 
gesetzlichen landesverfassungsmässigen Weges, wiederherzustellen«. 
(v.MeyerB.1Il. 5.560). In dieser Richtung erfolgten dann weitere 
specielle Bundesbeschlüsse in Betreff der Verfassungen von Kur- 
hessen, Bremen, Frankfurt am Main. Ein Bundesbeschluss vom 
23. August 1851 setzte die Grundrechte des deutschen Volkes ausser 
Kraft. Ein Bundesbeschluss vom 31. December 1851 verfügte die 
Auflösung der deutschen Flotte. Dann folgten die Bundesbe- 
schlüsse zur Verhinderung des Missbrauchs der Pressfreiheit vom 
6. Juli 1854 und zur Aufrechterhaltung der; gesetzlichen Ordnung 
und Ruhe im deutschen Bunde, insbesondere das Vereinswesen 
betreffend, vom 13. Juli 1854 v. MeyerIIS. 605). 
8 63. 
Reaktionsperiode in den Einzelstaaten. 
Bald legte sich der hochgehende Strom der Volksbewegung. 
Auf die unnatürliche Erregung folgte im Volke die tiefste politische
	        
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