$. Die Gründung des neuen deutschen Reiches. 169
die kriegerischen Ereignisse herbeigeführt worden, es bedinge. von
dem Boden der völkerrechtlichen Verträge, welche bis dahın
die süddeutschen Staaten mit dem norddeutschen Bunde verbanden,
zu einem Verfassungsbündnisse überzugehen«. Sie verband
mit dieser Mittheilung den Ausdruck des Wunsches, mit einem Be-
vollmächtigten des Präsidiums über die Vorschläge in Besprechung
zu treten, welche sie zur Ausführung ihres Gedankens vorbereitet
hätte. »Um diese Vorschläge der bayerischen Regierung anzuhören,
wurde der Staatsminister Delbrück nach München entsendet, wo
Besprechungen stattfanden, an welchen sich auch ein württembergi-
scher Bevollmächtigter betheiligte (Bericht des Ministers Delbrück
ım norddeutschen Reichstage vom 5. December 1870). Während das
Ergebniss dieser Besprechungen der Erwägung des Bundespräsi-
diums unterlag, wurde von Württemberg aus der Wunsch ausge-
sprochen, die in München eingeleiteten Besprechungen in Versailles
fortzusetzen und zu ergänzen. Gleichzeitig mit dieser Anregung er-
folgte der definitive Antrag Badens auf Eintritt in den norddeutschen
Bund. Auf diese Anregung hin lud das Präsidium sowohl die würt-
tembergische wie die badische Regierung ein. Bevollmächtigte nach
Versailles zu entsenden, wozu sich auch die bayerische Regierung
entschloss. Endlich erklärte auch die grossherzoglich hessische Re-
gierung ihren Entschluss, mit dem südlichen "Theil ihres Gebietes in
den Bund einzutreten, und so geschah es, dass in der zweiten Hälfte
des Oktober die Vertreter der sämmtlichen süddeutschen Staaten in
Versailles vereinigt waren, um über die Gründung eines deutschen
Bundeszu verhandeln. Die Verhandlungen mit Württemberg, Baden
und Hessen führten bald zu der Ueberzeugung, dass es ohne grosse
Schwierigkeiten gelingen werde, auf Grundlage der Verfassung des
norddeutschen Bundes zu einer Verständigung zu gelangen. Die
Verhandlungen mit Bayern boten dagegen grössere Schwierigkeiten,
und es war auf den eigenen Wunsch des bayerischen Bevollmäch-
tigten, dass zunächst die Verhandlungen mit den drei andern süd-
deutschen Staaten fortgesetzt wurden. So kam es, dass gegen Mitte
des November die Verständigung mit den drei andern süddeutschen
Staaten zum Abschluss gekommen war. Nur ein unvorgesehener
Zufall verhinderte es, dass gleich am 15. November Württemberg an
der mit ıhm in allen Hauptpunkten zu Stande gekommenen Ver-
ständigung theilnahm. Es wurde deshalb zunächst am 15. No-
vember mit Baden und Hessen abgeschlossen«.
Es ist dies der Vertragzwischen dem norddeutschen
Bunde, BadenundHessen, geschlossen zu Versailles