Zweites Buch.
Geschichtliche Entwickelung
des staatlichen Rechtszustandes in Deutschland.
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Erstes Kapitel.
Die Zeiten des ältern deutschen Reiches!.
I. Das Reıch.
8 26.
1) Entstehung des deutschen Reiches?.
In der ältesten Zeit unserer Geschichte fehlte es den deutschen
Völkerschaften an jeder staatlichen Gresammtverfassung. Erst in
ı Für das Reichsstaatsrecht, wie es bis zu den letzten grossen Umgestal-
tungen am Anfange dieses Jahrhunderts bestand, sind die wichtigsten allge-
meinen Werke: J.J. Moser, Deutsches Staatsrecht, 50 Theile nebst 2 Theilen
Zusätzen und Register 1737—54. Dessen: Neues Staatsrecht, 21 Bände und
I Bd. Register. 1755—1766. Desselben: Grundriss der heutigen Staatsver-
fassung des deutschen Reiches. Tübingen 1754. Johannis Stephani Pütteri
institutiones juris publici Germanici. Göttingen, zuerst 1770 (zuletzt 1802), und
Karl Friedrich Häberlin, Handbuch des deutschen Staatsrechtes nach Pütter’s
System in 3 Bden. Berlin, zuerst 1793, dann 2. Aufl. 1797. (Bd. I. und D. sind
1802 und 1803 noch einmal neu aufgelegt). Die specielle Literatur witd bei den
einzelnen Lehren angegeben werden.
2 Dies ist das eigentliche Thema der deutschen Reichsgeschichte,
woraus sich später die Disciplin der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte
entwickelte: Pfeffinger, Vitriarius illustratus sive corpus juris publici ad
Vitriarii institutioneg juris publici Frib. 1691. Gotha 1731 4 vol. 4. Reper-
torium dazu von Riccius. Gotha 1741. (Eine seltene Fundgrube historischer
Gelehrsamkeit.) Dom. Häberlin, Umständliche deutsche Reichshistorie,
Halle. 1763 ff. 12 Bde. Fortgesetzt von Senckenberg bis zum J. 1650.
40 Bde. bis 1806. J. St. Pütter, Grundriss der Staatsveränderungen des
deutschen Reiches 1763. 1795. Dessen Histor. Entwickelung der heutigen
Staatsverfassung des deutschen Reiches. Göttingen 1786. 3 Bde. (noch heute