608 II. Von den Funktionen des Staatsorganismus.
Abgeordnetenhause vorgelegt. Jedes Haus lässt diese Rechnung
durch seine Budgetkommission prüfen, und auf den Bericht dersel-
ben beschliesst dasselbe über die Ertheilung oder Versagung der
sogenannten Decharge an die Staatsregierung. Bei bestehendem
Zweikammersysteme kann die verfassungsmässig nothwendige Ent-
lastung der Regierung nur Seitens beider Häuser des Landtages
stattfinden; die einseitige Entlastung von Seiten eines Hauses ist
ungenügend. Welche Mittel der Landtag anzuwenden hat, wenn
er pflichtgemäss ausser Stande ist, der Regierung die Entlastung zu
ertheilen. wird durch die Besonderheit des einzelnen Falles be-
stimmt. In den gravirendsten Fällen würde die Erhebung einer
Ministeranklage, bezw. ein civilrechtlicher Regress gegen das Pri-
vatvermögen der Minister zulässig sein.
Zweiter Abschnitt.
Das Recht der inneren Verwaltung.
8 217.
Im Allgemeinen.
Wenn die Verwirklichung der Rechtsordnung als eigentliche
specifische Aufgabe des Staates erscheint, so wachsen dem Staate,
bei der höheren Kulturentwickelung der Menschheit, mit einer ge-
schichtlichen Nothwendigkeit immer weiter gehende Aufgaben zu,
1 Die ältere Literatur behandelt die gesammte innere Verwaltung unter dem
Namen der»Polizeiwissenschaft« Hauptwerke: Johann Heinrich Gott-
lobrv. Justi, Grundsätze der Polizeiwissenschaft in einem vernünftigen, auf den
Endzweck der Polizei gegründeten Zusammenhange un! zum Gebrauche akad.
Vorlesungen abgefasst. Göttingen 1756. III. Aufl. 1782. Derse lbe, die
Grundfeste der Macht und der Glückseligkeit der Staaten oder ausführliche
Darstellung der gesammten Polizeiwissenschaft. I. II. Königsberg 1760. 4.
Joseph v. Sonnenfels, Grundsätze der Polizei-, Handlungs- und Finanz-
wissenschaft. I—III. Wien 1765. 7. Aufl. 1804. Friedrich Christian
Jonathan Fischer, Lehrbegriff sämmtlicher Kameral- und Polizeirechte
sowohl von Deutschland überhaupt, als insbesondere von den preussischen
Staaten. 3 Bde. Frankfurt a. O. 1875. Günther Heinrichv. Berg, Hand-
buch des deutschen Polizeirechtes. Göttingen 1799. 2. Aufl. I-VII. 1802
(Mit vorwiegend juristischem Gesichtspunkt). Das bedeutendste Werk über
Polizeiwissenschaft in diesem Sinne ist Robertv. Mohl, Die Polizeiwissen-
schaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates. I—IlI. Tübingen. 1. Aufl. 1843.