Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. LVIII. Band. (58)

368  Literatur.

gepflichtet  werden.  Dritte  Personen,  welche  keine  Massagläubiger
  sind  und  im  Interesse  einer  Subhastationsmasse
Aufwendungen  gemacht  haben,  können  diese  nicht  aus  der
Masse  ersetzt  verlangen.  Vielmehr  haben  sie  außerhalb
des  Vertheilungsverfahrens  den  Ersatz  pro  rata  von  den
Bereicherten  zu  condiciren.  Die  gegentheilige  Ansicht
beruht  auf  einer  hier  unzulässigen  Anwendung  des  §  52
Ziff.  3  der  Konkursordnung.  Hellmann,  Komm.  zur
Syubh.-O.  S.  130.  Es  ist  hier  nicht  zu  entscheiden,  ob
die  bestrittenen  Forderungen  des  Klägers  zu  Recht  bestehen
  und  ob  die  Beklagten,  durch  ihn  bereichert  wurden.
Denn  jedenfalls  hat  der  Kläger  die  Beklagten  nicht  als
Bereicherte  persönlich  auf  Ersatz  belangt,  sondern  als
Contradicenten  seiner  Ansprüche  an  die  Masse  gemäß
Art.  117  Subh.-O.  Urtheil  vom  28.  April  1893;  Reg.-Nr.
  1  151|92.

Literatur.

„Die  Zuständigkeitsgrenzen  zwischen  den  Militär-  und
Civilstrafgerichten  in  Bayern“  —  so  betitelt  sich  ein  bei  C.  H.
Beck  in  München  erschienenes  Schrifichen  von  Dr.  G.  Weigel,
k.  b.  Regimentsauditeur  und  Militärstaatsanwalt  (118  S.  kl.  Format;
  kart.  1  Mk.  60  Pf.).  Da  die  bezüglichen  rechtlichen  Verhältnisse
  bekaunntlich  in  mancher  Hinsicht  ziemlich  verwickelt  sind
und  man  sich  hier  in  der  Praxis  durch  allerlei  Schwierigkeilen
durcharbeiten  muß,  so  wird  das  Büchlein,  welches  auch  den  Wortlaut
  aller  einschlägigen  reichs=  und  landesrechtlichen  Gesetzesbestimmungen
  wiedergibt,  um  so  mehr  recht  gute  Dienste  thun,
als  es  auch  die  dem  Praktiker  meist  erwünschte  Kürze  nicht  vermisssen
  läßt.  .  St.

Redakteur:  Dr.  Julius  v.  Staudinger  in  München.
Verlag:  Palm  &  Ense  (Cark  Ensle)  in  Erlangen.
Druck  der  k.  b.  Hof=  u.  Univ.-Buchdruckerei  von  Fr.  Junge
(Junge  &  Sohn)  in  Erlangen.