Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

116 Ausnahmsweilse Zuerlennung der Reife für die Unterprima. 
2. der ganze letzte Absatz: „Nach vorstehendem — zuerkannt“ 
fortgelassen werden. Auch ist die in diesem Zeugnismuster vor 
„I. Betragen und Fleiß“ stehende Bemerkung: „Falls der Schüler 
— anzugeben“ für militärberechtigte höhere Privatschulen selbstver- 
ständlich bedeutungslos (vergl. Runderlaß vom 26. Februar 1901 — 
U U 4069 — Zentrbl. für die ges. Unterr.-Verw. von 1901 S. 275 ff. 
unter I 1a am Schluß). 
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Althoff. 
Ausnahmsweise Suerkennung der Reife für die 
Unterprima an Schüler der Obersekunda nach andert- 
halbjährigem Besuche dieser Rlasse. 
Berlin, den 28. Juli 1906. 
Auf den Bericht vom 12. Juli d. Is. erwidere ich, daß es 
grundsätzlichen Bedenken nicht unterliegt, nach Analogie der Bestim- 
mungen unter 1 2. c. des Runderlasses vom 26. Februar 1901 — 
UH 4069 — Gentrbl. S. 275) ausnahmsweise Schülern der Ober- 
sekunda nach anderthalbjährigem Besuche dieser Klasse die Reife für 
die Unterprima zuzuerkennen, sofern sie des Nachweises der Prima- 
reife für den Eintritt in einen Beruf bedürfen. 
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Althoff.
	        
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