Einführung biologischen Unterrichts. 119
allgemeinen Lehrplane vorgesehenen wahlfreien Unterricht im Englischen
in Anspruch zu nehmen. Es ist darauf hinzuwirken, daß die Be-
teikigung an ihm überall gleichmäßig, namentlich auch durch die Aus-
wahl der mit ihm zu betrauenden Lehrer und durch die Anordnung
des Stundenplanes, in zweckmäßiger Weise gefördert wird. Auch wird
wiederholt auf die Bestimmung der allgemeinen Lehrpläne hingewiesen,
nach welcher es bei den Gymnasien zulässig ist, daß in den drei
oberen Klassen (Obersekunda, Unterprima und Oberprima) an Stelle
des verbindlichen Unterrichts im Französischen solcher Unterricht im
Englischen mit je drei Stunden tritt, das Französische aber wahlfreier
Lehrgegenstand mit je zwei Stunden wird.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
(gez.) Holle.
An
die Königlichen Provinzial -Schulkollegien.
U I 1994.
Einführung des biologischen Unterrichts in den oberen
Rlassen der höheren Lehranstalten.
Berlin, den 19. März 1908.
Auf Grund der Berichte, welche auf meinen Erlaß vom
14. September 1907 — U I 1788 — von den Provinzial-Schul-
kollegien erstattet worden sind, bin ich geneigt, die Einführung bio-
logischen Unterrichts unter den in dem bezeichneten Erlasse genannten
Bedingungen zu genehmigen. In bezug auf die Ansetzung der Stunden-
zahlen und die Auswahl der Fächer, denen einzelne Stenden zugunsten
des biologischen Unterrichts entnommen werden können, wird den
Direktoren und Lehrerkollegien ein weitgehendes Maß von Freiheit
einzuräumen sein.
Aus den eingehenden Gutachten der Provinzial-Schulkollegien
werden folgende Gesichtspunkte zu allgemeiner Beachtung und Ver-
wertung hervorgehoben.
1. Bei dem in Aussicht genommenen biologischen Unterricht
handelt es sich nicht um stoffliche Vollständigkeit oder um die Ver-
mittlung abfragbaren Wissens sondern vielmehr darum, Interesse und
Verständnis für biologische Betrachtungsweise zu wecken und den Sinn