Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

12  Evangelische  Religionslehre.

über  das  Kirchenjahr  und  die  gottesdienstlichen  Ordnungen,  sowie
eine  besonders  an  Luthers  Person  sich  anschließende  Erzählung  der
Reformation.  Für  die  rechte  Behandlung  des  Lutherischen  Katechismus,
bei  der  auch  die  unterscheidenden  Grundlehren  anderer  christlicher
Hauptbekenntnisse  zu  berücksichtigen  sind,  hat  der  Lehrer  vor  allem
Luthers  eigene  Ausführungen  im  großen  Katechismus  zu  verwerten.
Ein  erster  Abschluß  wird  auf  der  Mittelstufe  erreicht,  indem  ein
synoptisches  Evangelium  behufs  zusammenhängender  Auffassung  des
Lebens  Jesu  gelesen  und  erklärt  und  seine  wichtigsten  Reden  eingehend
behandelt  werden.

Auf  der  Oberstufe  wird  die  Kenntnis  der  Schriften  des
Neuen  Testamentes  in  dem  bei  den  besonderen  Lehraufgaben  bezeichneten
  Umfange  erweitert,  wobei  dem  Lehrer  bei  der  Wahl  im
einzelnen  freie  Bewegung,  auch  mit  Rücksicht  auf  die  Leistungsfähigkeit
  seiner  Schüler,  zu  lassen  ist.  Als  Einleitung  in  die  Geschichte
der  Kirche  dient  das  Lesen  und  die  Erklärung  der  Apostelgeschichte.

Die  Kirchengeschichte  soll  nur  in  ihren  Hauptmomenten  und
mit  bestimmter  Ausscheidung  alles  dessen  gelehrt  werden,  was  nicht
von  unmittelbarer  Bedeutung  für  die  religiös-kirchliche  Bildung
unserer  Jugend  ist.  Sie  hat  sich  also  im  wesentlichen  auf  die  Darstellung
  des  Urchristentums,  des  siegreichen  Eintritts  des  Christentums
  in  die  Weltgeschichte,  der  Entwickelung  und  Gestaltung  der
Kirche  im  Mittelalter,  der  Reformation  und  ihrer  Vorbereitung  und
auf  die  wichtigsten  Erscheinungen  der  neueren  Zeit  zu  beschränken.
Dabei  ist  stets  das  Ziel  im  Auge  zu  behalten,  daß  der  Schüler  zu
verständnisvoller  Teilnahme  an  dem  kirchlichen  Leben  der  Gegenwart
befähigt  werde.

Die  christliche  Glaubens=  und  Sittenlehre  wird  nicht  nach
einem  System,  sondern  im  Anschluß  an  die  neutestamentlichen  Schriften
und  in  Verbindung  mit  der  Erklärung  der  Augustana  gelehrt,  von  der
die  Artikel  I—XVI,  XVIII  und  XX  vor  anderen  in  Betracht  kommen
werden.  Dabei  sind  die  Schüler  auch  mit  den  Unterscheidungslehren
der  christlichen  Hauptbekenntnisse  vertraut  zu  machen.

Auch  in  der  Prima  des  Gymnasiums  ist  bei  dem  Lesen  der
neutestamentlichen  Schriften  im  allgemeinen  der  deutsche  Text  zugrunde
  zu  legen.  Für  wichtige  Abschnitte  ist  jedoch  der  griechische
Text  heranzuziehen,  um  die  Schüler  zum  Zurückgehen  auf  den  Urtext
anzuleiten.  Es  ist  aber  vorzusehen,  daß  der  Unterricht  dadurch  nicht
einen  philologischen  Charakter  bekomme  und  sein  Hauptzweck  gefährdet
  werde.

Aus  den  Einleitungswissenschaften  für  die  biblischen  Bücher  ist
nur  das  für  die  Lektüre  Notwendigste  zu  geben.  Kritische  Untersuchungen
  auf  diesem  Gebiete  gehören  nicht  in  den  Bereich  der  Schule