Full text: Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

120 Einführung biologischen Unterrichts. 
für eigene Beobachtung in dieser Richtung anzuregen. Die eigene 
Anschauung des Schülers ist möglichst zur Grundlage der Belehrung 
zu machen und auf Schülerübungen Wert zu legen. Hiervon aus- 
gehend hat der Lehrer aus der großen Fülle des Lehrstoffes eine 
mäßige Auswahl zu treffen; seine persönliche Erfahrung und seine 
Studienrichtung wird dabei mitbestimmend sein; jedoch ist vor jeder 
Einseitigkeit in der Behandlung und besonders in den theoretischen 
Erörterungen zu warnen. 
2. Es ist zu vermeiden, daß ein weiterer Fachlehrer mit einer 
vereinzelten Wochenstunde an dem Unterricht der oberen Klassen be- 
teiligt wird. Ein einstündiger biologischer Unterricht ist also nur dann 
zuzulassen, wenn er von dem Lehrer der Physik oder der Chemie 
übernommen werden kann. Uberhaupt wird es für den neuen Unter- 
richtszweig wie für die gesamte Unterweisung in den Naturwissenschaften 
förderlich sein, wenn ihre einzelnen Disziplinen, Physik, Chemie, Biologie, 
sich weniger starr voneinander abschließen und möglichst viel gegen- 
seitige Anknüpfung suchen. 
3. Wo die Schwierigkeiten erheblich sind, die Stunden für die 
Biologie ohne Erhöhung der Gesamtstundenzahl zu beschaffen, und wo 
doch der lebhafte Wunsch nach biologischer Belehrung besteht, darf 
unter den im Vorstehenden dargelegten Voraussetzungen auch folgende 
Anordnung in Erwägung gezogen werden: Statt durchgehend 1 bis 
2 Stunden für das neue Unterrichtsfach zu bestimmen, können in den 
drei oder zwei oberen Klassen halbjährige biologische Kurse von je einer 
Wochenstunde eingelegt werden. Das Hauptlehrmittel würde hierbei 
der Vortrag des Lehrers sein, dem praktische Ubungen zur Seite 
gehen müßten. Die nötigen Stunden könnten auch wöchentlich ab- 
wechselnd verschiedenen Fächern entnommen werden. Des Zusammen- 
hangs wegen wären diese Kurse in der Unterprima auf das zweite, 
in der Oberprima auf das erste Semester des Schuljahres zu legen. 
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wolle diejenigen An- 
stalten Seines Amtsbereichs, die den Wunsch nach Einführung biolo- 
gischen Unterrichts geäußert haben, und bei denen die Bedingungen 
des Erlasses vom 14. September v. Is. zutreffen, unter Mitteilung 
der im Vorstehenden gegebenen Richtlinien auffordern, eingehende Vor- 
schläge zu machen, die mir zur Genehmigung vorzulegen sind. Auch 
etwaige Anträge auf wahlfreie Einführung biologischen Unterrichts 
find zu berücksichtigen. 
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
(gez.) Holle. 
asie Königlichen Provinzial -Schulkollegien. 
U L 668.
	        
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