120 Einführung biologischen Unterrichts.
für eigene Beobachtung in dieser Richtung anzuregen. Die eigene
Anschauung des Schülers ist möglichst zur Grundlage der Belehrung
zu machen und auf Schülerübungen Wert zu legen. Hiervon aus-
gehend hat der Lehrer aus der großen Fülle des Lehrstoffes eine
mäßige Auswahl zu treffen; seine persönliche Erfahrung und seine
Studienrichtung wird dabei mitbestimmend sein; jedoch ist vor jeder
Einseitigkeit in der Behandlung und besonders in den theoretischen
Erörterungen zu warnen.
2. Es ist zu vermeiden, daß ein weiterer Fachlehrer mit einer
vereinzelten Wochenstunde an dem Unterricht der oberen Klassen be-
teiligt wird. Ein einstündiger biologischer Unterricht ist also nur dann
zuzulassen, wenn er von dem Lehrer der Physik oder der Chemie
übernommen werden kann. Uberhaupt wird es für den neuen Unter-
richtszweig wie für die gesamte Unterweisung in den Naturwissenschaften
förderlich sein, wenn ihre einzelnen Disziplinen, Physik, Chemie, Biologie,
sich weniger starr voneinander abschließen und möglichst viel gegen-
seitige Anknüpfung suchen.
3. Wo die Schwierigkeiten erheblich sind, die Stunden für die
Biologie ohne Erhöhung der Gesamtstundenzahl zu beschaffen, und wo
doch der lebhafte Wunsch nach biologischer Belehrung besteht, darf
unter den im Vorstehenden dargelegten Voraussetzungen auch folgende
Anordnung in Erwägung gezogen werden: Statt durchgehend 1 bis
2 Stunden für das neue Unterrichtsfach zu bestimmen, können in den
drei oder zwei oberen Klassen halbjährige biologische Kurse von je einer
Wochenstunde eingelegt werden. Das Hauptlehrmittel würde hierbei
der Vortrag des Lehrers sein, dem praktische Ubungen zur Seite
gehen müßten. Die nötigen Stunden könnten auch wöchentlich ab-
wechselnd verschiedenen Fächern entnommen werden. Des Zusammen-
hangs wegen wären diese Kurse in der Unterprima auf das zweite,
in der Oberprima auf das erste Semester des Schuljahres zu legen.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wolle diejenigen An-
stalten Seines Amtsbereichs, die den Wunsch nach Einführung biolo-
gischen Unterrichts geäußert haben, und bei denen die Bedingungen
des Erlasses vom 14. September v. Is. zutreffen, unter Mitteilung
der im Vorstehenden gegebenen Richtlinien auffordern, eingehende Vor-
schläge zu machen, die mir zur Genehmigung vorzulegen sind. Auch
etwaige Anträge auf wahlfreie Einführung biologischen Unterrichts
find zu berücksichtigen.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
(gez.) Holle.
asie Königlichen Provinzial -Schulkollegien.
U L 668.