Volltext : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

132  Phöhysikalische  und  chemische  Arbeiten  bei  den  Reifeprüfungen.

Pbrsükalische  und  chemische  Arbeiten  bei  den
Reifeprüfungen.

Berlin,  den  15.  Februar  1911.

Die  in  den  Reifeprüfungen  des  Ostertermins  1910  an  den
preußischen  Realgymnasien  und  Oberrealschulen  angefertigten  physikalischen
  und  chemischen  Arbeiten  sind  von  den  Königlichen  Wissenschaftlichen
  Prüfungskommissionen  auf  meine  Veranlassung  hin  einer
Durchsicht  unterzogen  worden.

Von  den  Gutachtern  wird  im  allgemeinen  anerkannt,  daß  die
Leistungen  im  physikalischen  und  chemischen  Unterricht  in  den  letzten
Jahrzenten  erfreulich  gestiegen  sind.  Die  gestellten  Aufgaben  sind
der  überwiegenden  Mehrzahl  nach  zweckmäßig  gewählt,  von  den
Prüflingen  mit  ausreichendem  Verständnis  gelöst  worden  und  lassen
daher  auf  einen  erfolgreichen  und  von  wissenschaftlichem  Geiste  getragenen
  Unterricht  schließen.  Man  gewinnt  aus  den  vorgelegten
Arbeiten  den  Eindruck,  daß  die  Schüler,  soweit  dies  an  den  höheren
Lehranstalten  überhaupt  erreichbar  ist,  auf  allen  Hauptgebieten  der
Physik  und  Chemie  mit  den  grundlegenden  Erscheinungen  und  Gesetzen
befriedigend  bekannt  gemacht  werden  und  daß  sie  beim  Verlassen  der
Schule  einen  ausreichenden  Uberblick  über  die  wichtigeren  physikalischchemischen
  Tatsachen  mit  ins  Leben  nehmen  oder  für  das  Spezialstudium
  auf  die  Hochschule  mitbringen.

Im  einzelnen  haben  aber  die  Gutachter  auch  zu  manchen,
freilich  vielfach  von  einander  abweichenden  Bemerkungen  Anlaß  gefunden,
  auf  die,  soweit  sie  mir  berechtigt  scheinen,  im  folgenden  eingegangen
  werden  soll.

Den  verschiedenen  Aufgaben,  die  dem  physikalisch-chemischen
Unterricht  obliegen  (Anleitung  zum  Beobachten  und  zur  wahrheitgetreuen
  Wiedergabe  des  Wahrgenommenen,  Ubermittlung  einer  Summe
einzelner  im  Leben  verwendbarer  Kenntnisse,  Einführung  in  den  Zusammenhang
  der  Naturerscheinungen  und  in  das  Werden  und  die
Wege  der  naturwissenschaftlichen  Erkenntnis)  entspricht  es,  wenn  in
den  Prüfungsarbeiten  bald  wichtige  Erscheinungen  und  Versuche  beschrieben
  bald  bekannte  Gesetze  abgeleitet  oder  deren  Anwendung  in
Technik  und  Wissenschaft  dargelegt,  bald  auch  über  engere  oder  weitere
Gebiete  ein  zusammenfassender  Überblick  geboten  wird.  Ich  beabsichtige
daher  nicht,  die  Auswahl  der  Aufgaben  zu  beschränken  und  sie,  wie
es  von  mehreren  Seiten  gewünscht  worden  ist,  ganz  in  die  Hand
der  Zentralbehörde  zu  legen.  Denn  bei  der  Vielheit  der  im  naturwissenschaftlichen
  Unterricht  mit  gleichem  Anspruch  auf  Berücksichtigung
auftretenden  Stoffgebiete  ist  gerade  auf  der  Oberstufe  eine  gewisse