Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Physikalische  und  chemische  Arbeiten  bei  den  Reiseprüfungen.  133

Freiheit  in  der  Auswahl  der  eingehender  zu  behandelnden  und  daher
wohl  auch  in  der  schriftlichen  Reifeprüfung  mehr  zu  berücksichtigenden
Naturerscheinungen  unentbehrlich,  wenn  eine  kräftige  Weiterentwicklung
in  methodischer  Hinsicht  gesichert  sein  soll.

Es  wird  aber  unbedingt  darauf  zu  halten  sein,  daß  in  den
schriftlichen  Arbeiten  nicht  nur  gedächtnismäßig  angelerntes  Wissen
wiedergegeben  wird,  dessen  übertriebene  Anhäufung  ohne  jeden  erziehlichen
  und  geistig  fördernden  Wert  ist,  sondern  daß  das  Thema  den
Prüflingen  Gelegenheit  bietet,  nachzuweisen,  wie  weit  sie  in  das
Verständnis  der  Naturerscheinungen  eingedrungen  sind  und  wie  weit
sie  den  Sinn  der  Naturgesetze  wirklich  erfaßt  haben.  Denn  was  der
Abiturient  eines  Realgymnasiums  oder  einer  Oberrealschule  in  den
Naturwissenschaften  vor  demjenigen  eines  Gymnasiums  voraus  haben
soll,  beruht  nicht  so  sehr  in  dem  größeren  Umfang  positiver  Kenntnisse
als  in  dem  höheren  Grade  wirklicher  Vertrautheit  mit  den  physikalischen
und  chemischen  Gesetzen,  der  Klarheit  ihrer  Auffassung  und  der  Sicherheit
  ihrer  Anwendung.

Soll  dieses  Ziel  erreicht  werden,  so  muß  der  Unterricht,  der
auch  in  den  Naturwissenschaften  auf  ein  bestimmtes  Maß  beständig
aufweisbarer  Kenntnisse  nicht  verzichten  kann,  ebenso  wie  an  den
Gymnasien  so  auch  an  den  Realanstalten  der  Auswahl  des  unentbehrlichen
  Gedächtnisstoffes  die  größte  Sorgfalt  angedeihen  lassen.  Die
wichtigsten  Gesetze  müssen  unter  Zurückstellung  aller  Einzelheiten  und
Schwierigkeiten  in  einfacher  und  klarer  Form  eingeprägt  und  nach
Möglichkeit  in  einen  übersichtlichen  Zusammenhang  gebracht  werden.
Dabei  ist  vor  allem  eine  zu  weit  gehende  Berücksichtigung  der  theoretischen
  Physik,  die  dem  Hochschulunterricht  überlassen  bleiben  kann,
zu  vermeiden.  Anstatt  auf  theoretische  Auseinandersetzungen  Gewicht
zu  legen,  soll  der  Unterricht  mehr  auf  die  Heranziehung  und  Behandlung
  wirklich  selbst  erarbeiteten  experimentellen  Stoffes  gerichtet  sein.
Er  soll  mehr  die  induktive  Methode,  die  sich  gerade  in  der  Physik
und  Chemie  vorbildlich  zur  Anschauung  bringen  läßt,  hervorkehren,
als  sich  von  der  Überschätzung  deduktiver  Erkenntnisse  leiten  lassen.
Die  Würnsche,  die  die  Königlichen  Wissenschaftlichen  Prüfungskommissionen
in  bezug  hierauf  geäußert  haben,  liegen  ganz  in  der  Richtung  der
methodischen  Bemerkungen  zu  den  Lehrplänen  vom  29.  Mai  1901
(Naturwissenschaften)  und  des  Erlasses  vom  13.  Juni  1910  —
UM720  —  CGentrbl.  S.  697).  Die  Berücksichtigung  der  in  den
Lehrplänen  gegebenen  Anweisungen  wird  hier  und  da  in  den  gewählten
Aufgaben  noch  vermißt.  So  stellen  einzelne  der  bearbeiteten  Themata
an  die  Fassungskraft  der  Prüflinge  zu  hohe  Anforderungen  und  lassen
daher  auch  in  ihrer  an  den  Text  des  Lehrbuchs  sich  anlehnenden
Ausarbeitung  Zweifel  aufkommen,  ob  für  die  geschilderten  Erscheinungen