Allgemeine Bemerkungen. 71
Die Ordnungsübungen sind auf die einfacheren Formen zu be-
schränken. Bei den Freiübungen sind Übungsreihen, die das Gedächt-
nis belasten, zu vermeiden.
Die Pflege einer wohlgeordneten Turnkür ist zu empfehlen.
Auf allen Stufen sind Turnspiele in geeigneter Auswahl und
die sogenannten volkstümlichen übungen des Laufens, Werfens, Sprin-
gens usw. mit allmählicher Steigerung der Schwierigkeit vorzunehmen.
Ofter auszuführende Turnmärsche werden Gelegenheit bieten, die
Ausdauer zu erhöhen, die Sinne zu üben, namentlich auch zur Schätzung
von Entfernungen anzuleiten.
Die Pflege des dem Turnen nahe verwandten Schwimmens soll
von der Schule stets im Auge behalten und nach Möglichkeit gefördert
werden.
III. Alltgemeine Bemerkungen.
1. Durch die grundsätzliche Anerkennung der Gleichwertigkeit der
drei Arten höherer Lehranstalten wird die Möglichkeit geboten, die
Eigenart einer jeden kräftiger zu pflegen.
Um die Fortschritte, die in dem Unterrichtsbetriebe seit 1892
auf verschiedenen Gebieten unverkennbar gemacht worden sind, zu sichern
und noch zu steigern, haben die Anstaltsleiter in vexstärktem Maße
darauf zu achten, daß nicht für alle Unterrichtsfächer gleich hohe
Anforderungen gestellt, sondern die wichtigsten unter ihnen nach der
Eigenart der verschiedenen Anstalten in den Vordergrund gerückt und
vertieft werden. Von den Vertretern der verschiedenen Lehrgebiete
wird erwartet, daß auch sie diesem Gesichtspunkte in gegenseitiger
Rücksichtnahme und maßvoller Bescheidung gebührend Rechnung tragen.
2. Die Vereinigung der beiden Jahrgänge in den Klassen III
und II zu gemeinsamem wissenschaftlichen Unterricht ist tunlichst zu
beschränken. Unbedingt erforderlich ist die Trennung
der Ulll und OIII des Gymnasiums im Griechischen und in der
Mathematik,
des Realgymnasiums und der Oberrealschule
im Englischen, in der Mathematik und in
den Naturwissenschaften;
der Ull und 0M bes Gymnasiums in der Geschichte und Erd-
kunde sowie in der Mathematik,
des Realgymnasiums und der Oberrealschule in
der Geschichte und Erdkunde sowie in der
Mathematik und in den Naturwissenschaften.
Bei den Realschulen sind die sechs Stufen für den wissenschaft-
lichen Unterricht getrennt zu halten.