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der Nationallitteratur. Lektüre klafsischer Werke aus der neueren
poetischen und prosaischen Litteratur; Einprägung zweckmäßig ausgewählter
Gedichte und Dichterstellen; Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten
Kunstformen der Dichtung und der Prosa. Sicherheit
im schriftlichen Gebrauche der Muttersprache zum Ausdrucke der
eigenen Gedanken und zur Behandlung eines in dem eigenen Gedankenkreise
liegenden Themas. Einfache Uebungen im mündlichen
Vortrage über ein derartiges Thema nach vorausgegangener Vorbereitung
oder schriftlicher Bearbeitung.
3. Lateinische Sprache.
Sicherheit in der lateinischen Formenlehre und Syntax. Erwerbung
eines Wortschatzes, welcher zum Verständnisse der Schriften
der klasischen Periode, soweit sie nicht speziell technischen Inhaltes
sind, ausreicht, zu festem Besitze für spätere Fachstudien und als
Grundlage zum Verständnisse der daraus hervorgegangenen modernen
Sprachen. Lektüre einer Auswahl der dem Bildungsgrade der Schüler
zugänglichen bedeutendsten Werke der klassischen Litteratur; die
Lektüre hat, auf grammatisch genauem Verständnisse beruhend, zu
einer Auffassung und Werthschätzung des Inhaltes und der Form
zu führen. Fertigkeit, die lateinische Sprache innerhalb des durch
die Lektüre bestimmten Gedankenkreises schriftlich ohne grobe Inkorrektheit
und mit einiger Gewandtheit zu verwenden.
4. Griechische Sprache.
Sicherheit in der attischen Formenlehre und Bekanntschaft mit
der Formenlehre des epischen Dialektes; Kenntnis der Hauptlehren
der Syntax. Erwerbung eines ausreichenden Wortschatzes. Eine
nach dem Maße der verfügbaren Zeit umfassende Lektüre des Bedeutendsten
aus der klassischen poetischen und prosaischen Litteratur,
welche geeignet ist, einen bleibenden Eindruck von dem Werthe der
griechischen Litteratur und von ihrem Einflusse auf die Entwickelung
der modernen Litteraturen hervorzubringen.
5. Französische Sprache.
Diejenige Sicherheit in der französischen Formenlehre und den
Hauptlehren der Syntax und derjenige Umfang des Wortschatzes,
welche es ermöglichen, französische Schriften von nicht erheblicher
Schwierigkeit zu verstehen und die französische Sprache innerhalb
des durch die Lektüre zugeführten Gedankenkreises schriftlich ohne
grobe Inkorrektheit anzuwenden.
6. Hebräische Sprache (fakultativ).
Der hebräische Unterricht wird in Sekunda und Prima mit je
2 wöchentlichen Lehrstunden ertheilt. Die Aufgabe desselben ist: