A. Lehrplan der Realgymnasien.
1. Zahl der Lehrstunden in den einzelnen Klassen und Unterrichtsgegenständen.
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Summa
1) Wenn die beiden Tertien gemeinschaftlich unterrichtet werden, so müssen
sie doch jedenfalls im Englischen und in der Mathematik getrennt werden.
2) Wenn die beiden
ekunden gemeinschaftlich unterrichtet werden, so müssen
sie doch jedenfalls in Naturbeschreibung und Chemie, wo möglich auch in der Mathematik
und Physik getrennt werden.
3) Bezüglich des Unterrichtes im Turnen und Singen haben die für die
Gymnasien bezeichneten Bestimmungen auch für die Realgymnasien Geltung.