42
5. Geographie.
Elemente der mathematischen Geographie; Kenntnis der wich—
tigsten topischen Verhältnisse der Erdoberfläche und ihrer jetzigen
politischen Eintheilung; eingehendere Kenntnis von Mittel-Europa.
6. Rechnen und Mathematik.
Sicherheit und Gewandtheit im Rechnen mit bestimmten Zahlen
und in dessen Anwendungen auf die gewöhnlichen Verhältnisse des
bürgerlichen Lebens. Allgemeine Arithmetik bis zur Kenntnis der
Logarithmen und Progressionen; Algebra bis zu leichten Gleichungen
vom zweiten Grade. Grundlehren der ebenen und körperlichen Geometrie;
die ersten Elemente der ebenen Trigonometrie.
7. Naturbeschreibung.
Anleitung zur Beobachtung und Beschreibung einzelner Pflanzen;
Kenntnis der wichtigeren Pflanzenfamilien und der bekanntesten Erscheinungen
aus dem Leben der Pflanze.
Anleitung zur Beobachtung und Beschreibung von Vertretern der
einzelnen Klassen der Thierwelt; Kenntnis der wichtigeren Ordnungen
der Wirbelthiere und Insekten. Bekanntschaft mit dem Bau
des menschlichen Körpers.
Kenntnis der einfachsten Krystallformen, sowie einzelner besonders
wichtiger Mineralien.
8. Naturlehre.
Eine durch Experimente vermittelte Kenntnis der allgemeinen
Eigenschaften der Körper, der Grundlehren des Gleichgewichtes und
der Bewegung, der Elektrizität, des Magnetismus und der Wärme,
sowie der einfachsten optischen und akustischen Gesetze; ferner der
bekanntesten chemischen Elemente und ihrer hauptsächlichsten Verbindungen.
9. Zeichnen.
Uebung des Blickes und des Augenmaßes, Sicherheit der Hand.
Fertigkeit im Zeichnen von Flachornamenten und der Darstellung
einfacher Körper und Geräthe nach der Natur im Umrisse; Wiedergabe
einfacher plastischer Ornamente mit leichten Schattenangaben.
Uebung in der Handhabung von Lineal, Zirkel und Reißfeder.
3. Erläuterungen zu dem Lehrplane für die höheren
Gürgerschulen.
Zu 1 A. und B.
Durch den Religionsunterricht soll dem Schüler ein solches
Maß von Wissen vermittelt werden, daß er mit den Hauptlehren
seiner eigenen Konfession bekannt ist und für deren Stellung zu