Full text: Leitfaden für den Unterricht in der Befestigungslehre und im Festungskrieg an den Königlichen Kriegsschulen.

perren im Fahrwasser. 
der Küstenbefestigungen darin besteht, die Einfahrt feindlicher Schiffe in 
ahrwasser oder eine Flußmündung zu hindern, wird die Geschützwirkung allein nicht 
müssen daher in solchen Fällen mit einer Sperre im Fahrwasser 
um die feindlichen Schiffe im wis en Schußbereich der Geschütze aufzuhalten 
und ein 2 men der Sperre durch Feuer zu erschwere 
Sperren die feindlichen Schiffe zerstärene oder sie nur aufhalten sollen, unter— 
scheidet man Seeminensperren und Balken= und Trossensperren. 
unter der Oberfläche des Wassers verankerte Sprengladungen, die durch den Stoß des 
229. 
ein bestimmtes 
sz Die Küstenbefestigungen 
Wo der Zweck 
fahrtslücken in den Sperren für das eigene Vorbrechen dienen 
Behelfsbauten. 
bei der Feldbefestigung zur Fertigstellung der Arbeiten an Zeit nur Stunden, 
stehen, ordert die nri ve- 
1 Material nur Erde und X— zur „Versigu ig 
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zur Aus ihrung hrer Bauten M 
an Sit ind Eis * , . Enthaltung notxgen We, 
für die Anlage von Vehelfsbauten zegeben 
unter Umständen das Gerippe größerer Stellungen auszuführen. 
231. Die Anforderungen an Behelfsbauten, nämlich Sicherheit gegen die Geschosse der 
Feldartillerie, Splittersicherheit gegen die der Fußartillerie, können erfüllt werden durch Verstärkung der 
für die Feldbefestigung gegebenen Maße sowie durch Anlage von Wellblechunterständen mit 
Betondecke. Der Boden für die 6 bis Zm starke Brustwehr wird aus einem äußeren und einem 
inneren Graben gewonnen. In dem ersteren wird ein Hindernis angelegt, das von der Brustwehr 
chitze 
aus quer bestrichen werden kann, der letztere nimmt meist die Hohlbauten auf. Als Nahkampfgel 
dienen fahrbare Panzerlaffeten. 
Anwendungen. 
232. Fertigstellung noch nicht vollendeter tändiger Werke bei der Armierung; 
Neubau kleinerer Werke (Zwischenwerk ur ervollständigung eines Fortsgürtels; 
Herstellung von Verteidigungslinien bei Ortlichkeiten, deren Sicherung im Frieden nicht 
erforderlich schien oder nicht ausführbar war, z. B. bei politisch wichtigen Städten, E 
Magazinen, bei der Sicherung von Bahnanlagen und den Ubergängen an Hindernislinien.