Zum Unterbau gehören:
die beiden Endunterstützungen auf den Ufern, auch Landstöße genannt; «
ie Mittelunterstützungen, falls die Brücke der Breite des Gewässers wegen auch noch
zwischen den Landstößen unterstützt werden muß;
die Verstrebung bezw. Verankerung.
Zum Oberbau gehören:
die E tredbalten,
der Belag
die 2s s
das Geländer.
106. Unterbau: Ein
Uferbalken, der den Streckt alken zum Auflag ·.
balken, der den Stoß anfahrender F hrzeude auffangen ar und
den zur Befestigung beider notwendigen Pfäh
- Stoßbalken.
c Pfähle.
Gleisebalken.
richtung, zu letzteren die Vermterung. * Strom m Wind
107. Oberbau: Die Streckbalker Teile
des Oberbaus tragen. B
brücken drei bis vier „Kolonn ubrück
balken.
— Ortbalken.
von einander vertege (Mitte., Gleise-,
weite der Fuhrwerte.
A timmt man am besten Bretter oder Bohlen.
Die Nödelung n wird durch di Rödelbalken Acbidet. w sche nittelst Lein
mit den Streckbalken verschnürt, den Belag festk Brücke
der Streckbalken erhöhen.
Das Geländer soll in erster Linie dem Aug t Pferde Beruhigur
gewähren. Deshalb genügen Leinen und dünne Stangen, die * nicht gegen ein Herunterdrängen
cchütze zen n Gild 54%.
108. N“ 3 nennt man die beuuzz are Oberfläche Brückendecke, S
deren Mittellinie. Die Ent Mit iner Unters ützung bis zur Mitte der
folgenden h Brücke Strecke.
trom die Richtung von wo es lom it,