Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  1.  3

Art  3.

über  die  Verwendung  des  in  Art  1  bewilligten  Anlehenskredites  ist  besondere  Rechnungsnachweisung
  zu  geben.

Gegeben  zu  München,  den  30.  Dezember  1905.

Luitpold,

Frinz  von  Sayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Frhr.  v.  Podewils.  Dr.  Graf  v.  Feilitzsch.  v.  Miltner.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Frauendorfer.
v.  Pfaff.  Frhr.  v.  Vorn.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Ministerialrat
im  K.  Staatsministerium  des  Innern:
Krazeisen.

—  ———  —  —  –⅛—.  .  —–—  "—–  —  ––  "  —  —  —  —  —  —  —  E

 

Nr.  10411VI.

Gesetz,  den  Bedarf  für  Erweiterungs-,  Ergänzungs=  und  Neubauten  auf  den  in  Betrieb  befindlichen
  Staatseisenbahnen  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.
Zlitpol!,

von  Gottez  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Gayern,
Regeut.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrates  mit  Beirat  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräte  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,  was
folgt:

Art.  1.
Der  Bedarf  wird
1.  für  Beseitigung  schienengleicher  Wegübergänge  auf  1  207.500  JJ  ,
2.  für  Erweiterung,  Umbau  und  Zentralisierung  von  Stationen
auf  ..  .18.«—.354000.--,