Nr. 1. 3
Art 3.
über die Verwendung des in Art 1 bewilligten Anlehenskredites ist besondere Rechnungsnachweisung
zu geben.
Gegeben zu München, den 30. Dezember 1905.
Luitpold,
Frinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Frhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer.
v. Pfaff. Frhr. v. Vorn.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Ministerialrat
im K. Staatsministerium des Innern:
Krazeisen.
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Nr. 10411VI.
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den in Betrieb befindlichen
Staatseisenbahnen betreffend.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Zlitpol!,
von Gottez Gnaden Königlicher Prinz von Gayern,
Regeut.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was
folgt:
Art. 1.
Der Bedarf wird
1. für Beseitigung schienengleicher Wegübergänge auf 1 207.500 JJ ,
2. für Erweiterung, Umbau und Zentralisierung von Stationen
auf .. .18.«—.354000.--,