1553
13.) die Nummer und das Datum des Ruͤckscheins,
14.) die Hinweisung auf das Eingangs-Zoll-Tagbuch, im Fall das
Transirgut am Siß des Ober-Zollamts in Eingangs-Gut verwandelt
worden ist. «
All. Bemerkungen in Beziehung auf die etwa bei der Lagerung und Verfuͤhrung
der Guͤter sich ergebenen Anstaͤnde und deren Erledigung.
Anmerkung:
Diejenigen Ober-Zollaͤmter, bei welchen die Guͤter ins Land eintreten, und,
ohne Verladung, mit dem gleichen Fuhrmaun und Frachtbrief sogleich weiter
gehen, füllen die Columnen —0 mit der Bemerbang
„sogleich abgegangen“
aus, so wie diejenigen Ober-Zolläntter, welche die Austritts= Stationen bilden.,
bei Gütern, die, ohne umgeladen zu werden, sogleich nach ihrem Ankommen über
die Gränze gehen, die nämliche Bemerkung
„sogleich abgegangen“
iin die Columnen 7—12 eintragen, während in die Columne 43 zu sehen ist:
„unmittelbar uͤber die Graͤnze“
oder
„mit Begleitung uͤber die Graͤnze“.
Wenn mehrere Colli Durchgangs-Güter unter der Addresse eines und dest
selben Spediteurs ober Waaren-Eigenthümers und mit einem einzelnen Frach#-brief
auf das Lager kommen, so ist der Eintrag in das Comrole-Register in
der dritten Columne auf folgende Art zu machen: