Metadata : Der Fehlspruch von Versailles.

1553

13.)  die  Nummer  und  das  Datum  des  Ruͤckscheins,

14.)  die  Hinweisung  auf  das  Eingangs-Zoll-Tagbuch,  im  Fall  das
Transirgut  am  Siß  des  Ober-Zollamts  in  Eingangs-Gut  verwandelt
  worden  ist.  «

All.  Bemerkungen  in  Beziehung  auf  die  etwa  bei  der  Lagerung  und  Verfuͤhrung

  der  Guͤter  sich  ergebenen  Anstaͤnde  und  deren  Erledigung.
Anmerkung:

Diejenigen  Ober-Zollaͤmter,  bei  welchen  die  Guͤter  ins  Land  eintreten,  und,
ohne  Verladung,  mit  dem  gleichen  Fuhrmaun  und  Frachtbrief  sogleich  weiter
gehen,  füllen  die  Columnen  —0  mit  der  Bemerbang

„sogleich  abgegangen“
aus,  so  wie  diejenigen  Ober-Zolläntter,  welche  die  Austritts=  Stationen  bilden.,
bei  Gütern,  die,  ohne  umgeladen  zu  werden,  sogleich  nach  ihrem  Ankommen  über
die  Gränze  gehen,  die  nämliche  Bemerkung

„sogleich  abgegangen“
iin  die  Columnen  7—12  eintragen,  während  in  die  Columne  43  zu  sehen  ist:

„unmittelbar  uͤber  die  Graͤnze“
oder
„mit  Begleitung  uͤber  die  Graͤnze“.

Wenn  mehrere  Colli  Durchgangs-Güter  unter  der  Addresse  eines  und  dest
selben  Spediteurs  ober  Waaren-Eigenthümers  und  mit  einem  einzelnen  Frach#-brief
  auf  das  Lager  kommen,  so  ist  der  Eintrag  in  das  Comrole-Register  in
der  dritten  Columne  auf  folgende  Art  zu  machen: