Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

8.

t

chigen  Festungs-Wilhelm

  Schmelzle,  von  Berneck,

HO.  A.  Nagold,  wegen  beziehungsweise

lebensgefährlicher  und  grober  Korper-Verlehung
  zu  sechsmonatlicher  Fe-[Istungs

  Arbeitsstrafe,  so  wie  zu  Bezahlung

  der  aufgelaufenen  Cur=  seiner
Haft=  und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten.


Den  29.  December  wurde  der  gewesene
Gemeinde-Pfleger  Lukas  Effinger  zu
Airheim,  O.A.  Spaichingen,  wegen
zeitiger  mit  Rechnungs-  Fälschung  verbundenen
  Unterschlagung  eines  Gemeinde-Kapitals
  von  33  fl.  44  kr.  und
wegen  eines  durch  unordentliche  Rechnungs-Führung
  gesehten,  jedoch  zum
gröfiten  Theil  ersehten  Kassenrests,  neben
  der  Verbindlichkeit  zum  Ersahe  des
selben,  so  weit  solcher  noch  nicht  geleistet,
  und  zu  Erstattung  sämtlicher  Untersuchuugs-Kosten,
  zu  einer  sechswö-Arbeitsstrafe
  verurrheilt,
  seiner  bisher  bekleideten  Gemeinde-=ämter
  entseht  und  zu  Uebernahme
eines  öffentlichen  Amtes  für  un  fähig
erklärt.

10.  An  demselben  Tage  wurde  Johann

Georg  Rissel,  von  Groß-Engstingen,

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O.A.  Reutlingen,  wegen  mehrerer  theils
als  Verwalter  von  Gant-Massen,  theils
als  Pfleger,  hauptsächlich  durch  Kassen-Eingriffe
  gesetzten  Reste,  ferner  wegen
Unterschlagung  anderer  fremden  Gelder,
so  wie  wegen  Fälschung  zu  Vedeckung
eines  Kassenrests,  und  endlich  wegen
unordentlicher  Rechnungs-Führung  bei
den  ihm  anvertrauten  Pflegschaften,  zu
viermonatlicher  Festungs=  Arbeits-ü
strafe,  so  wie  zum  Ersaß  der  veruntreuten
  Summen  und  zu  Bezahlung  von
der  Untersuchungs=  Kosten.  verurtheilt.


11.  Den  31.  December  wurde  Matthäus

Wasner,  von  Rottweil,  auf  den  Grund
der  von  dem  O.  A.  Gerichte  Tuttlingen
geführten  Unkersuchung,  wegen  eines
ausgezeichneten  großen  und  dabei  britten
  Diebstahls,  so  wie  wegen  Fälschung
einer  obrigkeitlichen  Urkunde  und  wegen

  Lügens  vor  Gericht,  neben  der

Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersatz
und  zu  Bezahlung  seiner  Haft=  und
Untersuchungs-Kosten  zu  ein  und  einhalbjähriger

  Festungs-Arbeitsstrafe

neunmonatlicher

und  nachheriger

Einschließung  in  das  Zwangs-Arbeitshaus
  zu  Rottenburg  verurtheilt.