Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

— 331 — 
Der unentgeltliche Jagdschein des Forstschutzbeamten berechtigt 
denselben, im Auftrage des Oberförsters auch auf einer von der Forst- 
verwaltung gepachteten Feldjagd zu jagen. Auf seinem Schutzbezirk 
benachbarten Jagdrevieren kann und soll der Beamte die Vorzeigung 
der Jagdscheine verlangen. 
Der Forstbeamte kann sein Waffenrecht auch außerhalb der 
Forst, ja sogar, wenn er nicht in Uniform, aber persönlich bekannt 
ist, gegen renitente Contravenienten gebrauchen; er kann einen Jagd- 
contravenienten auch in ein fremdes Revier und zwar mit schußfertigem 
Gewehr verfolgen. 
Die Preußischen Jagdbeamten sind berechtigt, den ver dächtigen 
Jagdfrevler anzuhalten, nach verstecktem Jagdwerkzeuge zu durchsuchen 
und ihm dieselben eventuell mit Gewalt abzunehmen. 
Als Nachtzeit im Sinne des § 293 des Str.-G.-B. ist die 
Zeit der Dunkelheit, nicht die Zeit vom Sonnenuntergang bis 
Sonnenaufgang zu verstehen, also auch noch die Dämmerung. 
Ueber die Fischereivergehen vergl. namentlich die §§ 11—17, 
19—28, 43—45, 46—48 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 
nebst den betr. provinziellen Verordnungen; außer den bereits erwähnten 
Gesetzen, also §§ 1—18, 23 und 26 des Forstdiebstahlsgesetzes vom 
15. April 1878, §§ 1—47, 62—68, 77—81 des Feld= und Forst- 
polizeigesetzes vom 1. April 1880, dem Waffengebrauchsgesetz vom 
31. März 1837 und den damit im Zusammenhang stehenden Be- 
stimmungen des Strafgesetzbuchs §§ 113, 117—119, 211—233 hat 
der Forstbeamte sich noch mit den §8§ 123, 134, 137, 240—243, 
257—260, 274, 289, 292— 296, 303—305, 308—310, 321, 324, 
325, 360, 361 ad 9, 366, 367, 370 des Strafgesetzbuchs, dem 
Jagdpolizeigesetz vom 7. März 1850, dem Wildschongesetz vom 
26. Februar 1870, den Bestimmungen der Strafprozeßordnung vom 
1. Februar 1877 über Beschlagnahme und Haussuchungen S§ 94, 95, 
98, 102—107, über Verhaftungen und vorläufige Festnahme §§ 112 
bis 132, deren wesentlicher Inhalt im Obigen bereits mitgetheilt ist, 
namentlich mit den provinziellen und lokalen Polizeiverordungen über 
Forstschutz genau bekannt zu machen. 
Merke: Bei Verfolgung auf frischer That unbekannten 
Personen gegenüber, bei Gefahr im Verzuge kannst du zu jeder 
Tageszeit und in alle Räume hin auch allein die strafbaren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.