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entgegengesetzten Seite ein wenig höher die Säge eingesetzt, hinter
welcher, sobald sie tiefer in den Stamm eingedrungen ist, Keile ein-
getrieben werden, um die Arbeit der Säge zu erleichtern und dem
Stamm die Fallrichtung zu bestimmen.
Ausnahmsweis werden Stämme nur mit der Axt gefällt, wobei
dann meist ein gleichzeitiges Roden erfolgt, indem die Stämme an der
Wurzel tiefer ausgegraben werden. Wird der Stamm nur möglichst
tief mit der Axt vom Stock losgehauen, so nennt man diese Fäll-
methode „Auskesseln“ oder „aus der Pfanne hauen“.
Das Werfen solcher Stämme erleichtert man sich durch Umlegen
von Ziehseilen oder Ansetzen von spitzen Druckstangen. Die Fällung
mag nun auf die eine oder andere Weise erfolgen, jedenfalls hat der
Beamte streng darauf zu halten, daß die Stämme stets so tief als
möglich vom Boden getrennt werden und daß so wenig als möglich
Holz in die Spähne gehauen wird. Die Holzhauer sind unausgesetzt
zur größten Vorsicht beim Werfen der Stämme anzuhalten, um alle
Beschädigungen am fallenden und stehenden Holze sowie Unglücksfälle
zu verhüten.
262.
Sortiren des Holzes.
Sämmtliches eingeschlagene Holz wird, nach den verschiedenen Holz-
arten getrennt, in zwei Hauptsortimente getheilt, nämlich in Nutzholz
und Brennholz; in welche Untersortimente das Nutzholz und Brenn-
holz zerfällt, ist nach dem Bedarf der verschiedenen Gegenden sehr ver-
schieden und richtet sich ganz nach der Nachfrage; es ist die Pflicht
jedes Beamten, dem Holzbedürfnisse des Publikums, soweit es irgend
möglich in jeder Beziehung Rechnung zu tragen, um so mehr, weil bei
recht vielseitiger Nachfrage der Wald in vielseitigster Weise ausgenutzt
und damit in der Regel der höchste Geldertrag erzielt wird.
Bei einem derartigen Entgegenkommen ist beiden Parteien, dem
Publikum und dem Waldbesitzer, in gleicher Weise gedient. Treten
also bezügliche Anforderungen von bestimmten Nutzhölzern aus dem
Publikum an den Beamten heran, so soll er sie nie abweisen, sondern
seinem Vorgesetzten zur weiteren Veranlassung Meldung machen. Den
nächsten Anhalt zur weiteren Sortirung geben die allgemeinen Mini-
sterial= und Regierungsbestimmungen, die für die Reviere gegebenen
Holz= und Holzwerbungstaxen, die jedem Beamten eingehändigt werden