Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

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müssen, endlich die speziellen Vorschriften des nächsten Vorgesetzten. 
An der Hand der darüber erlassenen allgemeinen Bestimmungen sind 
etwa folgende Sortimente bei der Holzfällung in den Schlägen aus— 
zuhalten: 
g 263. 
a. Sortirung des Autzhoszes. 
I. Bau-, Nutz= und Werkhölzer. 
A. In Stämmen oder Abschnitten. 
a. Wahlhölzer. Ausgesuchte Hölzer zu besonderen Gebrauchs- 
zwecken von vorzüglicher Beschaffenheit, wie Schiffsbauholz, Maschinen- 
holz, Mühlenwellen 2c. 
b. Schneidehölzer zu Sägeblöcken, welche nach ihrem Kubikgehalt 
von über 2, über 1 und bis 1 Kubikmeter in Blöcke I.— III. Klasse 
getheilt werden. 
c. Gewöhnliche Rundhölzer, welche als Bau= und Nutzhölzer 
nach ihrem Festmetergehalt?) wieder in verschiedene Klassen (I.—V.) 
getheilt werden. 
d. Schiffs= und Kahnkniee. Gebogene Nutzstücke aus den 
Einbiegungen von Wurzeln oder Aesten in den Stamm ausgehalten, 
zerfallen nach dem Festgehalt in 2 Klassen. 
B. In Nutzstangen (14 cm und darunter Durchmesser bei 1 m vom unteren 
Stammende gemessen). 
a. Zum Derbholze"'") gehörend (über 7 bis incl. 14 cm Durch- 
messer am dünnen Ende). 
Klasse [I—IV von über 7 bis mit 14 cm Durchmesser und 6 bis 
18 m Länge, wozu nur nutzfähige, möglichst fehlerfreie und gesunde 
Stangen ausgehalten werden; sie werden zu mehreren zusammengelegt: 
ihr Festgehalt schwankt von 0,04—0,18 Festmeter. 
*) Es ist in letzter Zeit mehrfach vorgeschlagen — das Stammnutzholz nicht 
mehr nach seinem Festgehalt, sondern nach der Zopfstärke resp. dem Mittendurch- 
messer zu klassificiren, da sich hiernach sein Werth als Brettschneidewaare richtet. 
*“) Nach den Vereinbarungen für das Deutsche Reich ist Derbholz die ober- 
irdische Holzmasse von über 7 cm Durchmesser incl. Rinde mit Ausnahme des 
bei der Fällung am Stock bleibenden Schaftholzes. Nichtderbholz ist die übrige 
Holzmasse, welche zerfällt: a. in Reisig: Das oberirdische Holz bis incl. 7 cm 
Durchmesser am dünnen Ende. b. Stockholz: Das unterirdische Holz und der 
bei der Fällung am Stock bleibende Schaft.
	        
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