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Sand“), von letzterem soll man im Zweifel eher zu viel als zu wenig
nehmen (eine Schicht von 5—8 cm hoch Sand im Mittel wird ge-
nügen). Diese Erdwege genügen jedoch nur in solchem Boden, der
einen sehr festen Untergrund hat. Im andern Falle muß man die
Wege, nachdem das Planum hergestellt ist, noch mit Steinschüttungen
versehen. Solche Steinschüttungen sind je nach der Bedeutung der
Straße sehr verschieden. Bei chaussirten Wegen, die eine Breite von
6—8 m haben, wird entweder in der Mitte der Straße oder auf
einer Hälfte, während die andere unversteint, sog. Sommerbahn, bleibt,
das Planum für die 3—3,5 m breite Steinschüttung 6 cm tief ein-
gegraben und mit kantig behauenen Steinen gepflastert, auf diese sog.
Packlage werden eine oder mehrere Schüttungen von klein behauenen
Steinen 6—8 cm hoch gelegt, dann wird die Bahn 10 cm hoch ab-
gewölbt, festgestampft oder gewalzt und schließlich eine 7 cm starke
Kiesschicht aufgebracht und unter Wassersprengung ebenfalls festgewalit.
Folgen mehrere Steinschüttungen über einander, so ist als Haupt-
regel fest zu halten, daß der feinere Steinschlag immer über den gröberen
zu liegen kommt und jede Steinlage für sich festgestampft wird. Fehler
auf solchen Straßen müssen möglichst schnell mit klein gehauenen Steinen
ausgebessert und festgestampft werden; diese müssen deshalb immer in
Haufen längs der Straße vorräthig gehalten werden. Für nöthigen
Wasserabfluß ist durch Abschläge und Durchlässe zu sorgen. Die in solche
Hauptwaldstraße mündenden Nebenwege werden je nach dem Bedürf-
nisse mehr oder minder dauerhaft gebaut; sie sind meist nur 4—6 m
breit und haben in kleineren und größeren Entfernungen je nach der
Uebersicht der Straße Ausbiege-, hier und da auch Umbiegestellen.
Bei stark benutzten Straßen und auf ungünstigem Untergrund bringt
man auf das Planum 20—30 cm starke Steinschüttungen.
Wege mit Steinschüttungen lassen sich nur auf gutem und festem
Untergrund bauen, auf schwer zu entwässerndem, nassem und nach-
giebigem Untergrund sinken die Steinschüttungen ein und da muß man
entweder entwässern oder erhöhen oder den wenig dauerhaften Holzbau
zu Hilfe nehmen. Zu einzelnen sumpfigen Stellen auf sonst mit Stein-
*) Nach einem Min.-Rescr. vom 23. Mai 1877 wird bei Anlage von
Lehmbahnen ganz besonders die Aufschüttung von Kies zur Pflicht gemacht, weil
Lehmwege in den nassen Jahreszeiten den Verkehr erschweren und zu wenig
dauerhaft sind.
Westermeier, Leitfaden. 7. Aufl. 24