Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

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Sand“), von letzterem soll man im Zweifel eher zu viel als zu wenig 
nehmen (eine Schicht von 5—8 cm hoch Sand im Mittel wird ge- 
nügen). Diese Erdwege genügen jedoch nur in solchem Boden, der 
einen sehr festen Untergrund hat. Im andern Falle muß man die 
Wege, nachdem das Planum hergestellt ist, noch mit Steinschüttungen 
versehen. Solche Steinschüttungen sind je nach der Bedeutung der 
Straße sehr verschieden. Bei chaussirten Wegen, die eine Breite von 
6—8 m haben, wird entweder in der Mitte der Straße oder auf 
einer Hälfte, während die andere unversteint, sog. Sommerbahn, bleibt, 
das Planum für die 3—3,5 m breite Steinschüttung 6 cm tief ein- 
gegraben und mit kantig behauenen Steinen gepflastert, auf diese sog. 
Packlage werden eine oder mehrere Schüttungen von klein behauenen 
Steinen 6—8 cm hoch gelegt, dann wird die Bahn 10 cm hoch ab- 
gewölbt, festgestampft oder gewalzt und schließlich eine 7 cm starke 
Kiesschicht aufgebracht und unter Wassersprengung ebenfalls festgewalit. 
Folgen mehrere Steinschüttungen über einander, so ist als Haupt- 
regel fest zu halten, daß der feinere Steinschlag immer über den gröberen 
zu liegen kommt und jede Steinlage für sich festgestampft wird. Fehler 
auf solchen Straßen müssen möglichst schnell mit klein gehauenen Steinen 
ausgebessert und festgestampft werden; diese müssen deshalb immer in 
Haufen längs der Straße vorräthig gehalten werden. Für nöthigen 
Wasserabfluß ist durch Abschläge und Durchlässe zu sorgen. Die in solche 
Hauptwaldstraße mündenden Nebenwege werden je nach dem Bedürf- 
nisse mehr oder minder dauerhaft gebaut; sie sind meist nur 4—6 m 
breit und haben in kleineren und größeren Entfernungen je nach der 
Uebersicht der Straße Ausbiege-, hier und da auch Umbiegestellen. 
Bei stark benutzten Straßen und auf ungünstigem Untergrund bringt 
man auf das Planum 20—30 cm starke Steinschüttungen. 
Wege mit Steinschüttungen lassen sich nur auf gutem und festem 
Untergrund bauen, auf schwer zu entwässerndem, nassem und nach- 
giebigem Untergrund sinken die Steinschüttungen ein und da muß man 
entweder entwässern oder erhöhen oder den wenig dauerhaften Holzbau 
zu Hilfe nehmen. Zu einzelnen sumpfigen Stellen auf sonst mit Stein- 
*) Nach einem Min.-Rescr. vom 23. Mai 1877 wird bei Anlage von 
Lehmbahnen ganz besonders die Aufschüttung von Kies zur Pflicht gemacht, weil 
Lehmwege in den nassen Jahreszeiten den Verkehr erschweren und zu wenig 
dauerhaft sind. 
Westermeier, Leitfaden. 7. Aufl. 24
	        
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