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kauft. Die Streunutzung unterliegt den forstpolizeilichen Bestimmungen
und wird die Uebertretung derselben nach dem F. u. F. P. G. resp. in
den 6 östlichen Provinzen nach der dort noch gültigen Verordnung vom
5. März 1843 G. S. S. 105 bestraft; die Entwendung der Streun
wird nach § 14 des F. D. G. bestraft.
§ 283.
b. Weide und Gras.
Das Wesentlichste hierüber ist bereits im Forstschutz §§ 233, 234
gesagt und wird darauf verwiesen. Es sind beide Nutzungen nur mit
möglichster Schonung für den Hauptzweck des Waldes, die Holzerziehung
auszuüben. Da wo sie aus Rücksicht auf eine große arme ländliche
Bevölkerung gestattet werden müssen, ist die ganz besondere Aufmerk-
samkeit der Beamten nöthig, um Beschädigungen zu verhüten. Sie
wird nur gegen Ausgabe von Zetteln gestattet.
8 284.
I. Torf.
Der Torf ist bekanntlich eine schwammige, vorzugsweise aus
Wurzeln und anderen halb und ganz verfaulten Pflanzentheilen be-
stehende braune bis schwarze Masse, welche sich aus langsam unter
Wasser verfaulenden Sumpfpflanzen bildet und nach ihrem nur unvoll-
kommenen Verwesungsproceß zu Boden sackt. Da jedes Jahr neue
Sumpfpflanzen entstehen und ebenso vergehen, so kann auf diese Weise
im Laufe der Zeit ein Sumpf nicht nur ganz zuwachsen, sondern sich
sogar zu einem Hügel erhöhen (Hochmoor). — Die Torfart, an der
sich die einzelnen Pflanzentheile noch deutlich unterscheiden lassen, nennt
man Stich= oder Wurzeltorf. Bildet der Torf aber eine schwarze
schlammige Masse, die man ähnlich wie Lehmziegel in Stücke formt,
so nennt man ihn Preß= oder Streichtorf. Torfbildungen entstehen
an Orten mit undurchlassendem Untergrund — Fels, Thon 2c. — und
stagnirendem Wasser, dessen schneller Abfluß und vollständige Ver-
dunstung behindert ist. Entweder steht der Torf zu Tage oder er be-
findet sich unter Wasser, wo man ihn an der braunen schillernden Ober-
fläche des Wassers erkennt; liegt er tiefer, so kümmern die Waldbäume
auf demselben und der Bodenüberzug besteht aus Binsen, Schilf, Sumpf-
heide und sauren Gräsern, die das Vieh nicht frißt.
Westermeier, Leitfaden. 7. Aufl. 25