Anbang.
Jagdlehre.
291.
Einleitung.
Die Lehre von der Jagd hat den doppelten Zweck, zu zeigen:
1. Wie man nützliches Wild erzieht, gegen Schaden und Gefahr
schützt, in einer kunstgemäßen Weise erlegt und dasselbe in der besten
Weise verwendet und verwerthet (Wildzucht und Wildjagd).
2. Wie man der Jagd schädliche Thiere und Gefahren aller Art
möglichst vermindert (Jagdschutz).
Da der Förster sich einestheils mit dem Schutze des Wildes gegen
seine Feinde, auf der anderen Seite aber behufs der Verwerthung mit
seiner Verfolgung und Erlegung zu beschäftigen hat, so werden wir
nur diesen beiden Theilen, namentlich der eigentlichen Wildjagd besondere
Aufmerksamkeit widmen und aus den anderen Theilen der Jagdlehre
nur das nöthigste und soweit es von unbedingtem Interesse ist, an
geeigneter Stelle erwähnen.
Von der Ausübung der Wildjagd.
292.
Welche Thiere sind jagdöar!
Zur ausschließlichen Jagdgerechtigkeit, d. h. dem Rechte, jagd-
bare wilde Thiere aufzusuchen, sie unter den bestehenden po-
lizeilichen Einschränkungen zu hetzen, zu treiben, zu schießen,
zu fangen oder auf andere Weise sich zuzueignen, gehören
nach dem Allgemeinen Landrecht die jagdbaren wilden Thiere im Gegen-
satz zum sog. freien Thierfange, d. h. dem Fange von Insekten und
anderen Thieren, welche noch in keines Menschen Gewalt gewesen