Full text: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

Anbang. 
Jagdlehre. 
291. 
Einleitung. 
Die Lehre von der Jagd hat den doppelten Zweck, zu zeigen: 
1. Wie man nützliches Wild erzieht, gegen Schaden und Gefahr 
schützt, in einer kunstgemäßen Weise erlegt und dasselbe in der besten 
Weise verwendet und verwerthet (Wildzucht und Wildjagd). 
2. Wie man der Jagd schädliche Thiere und Gefahren aller Art 
möglichst vermindert (Jagdschutz). 
Da der Förster sich einestheils mit dem Schutze des Wildes gegen 
seine Feinde, auf der anderen Seite aber behufs der Verwerthung mit 
seiner Verfolgung und Erlegung zu beschäftigen hat, so werden wir 
nur diesen beiden Theilen, namentlich der eigentlichen Wildjagd besondere 
Aufmerksamkeit widmen und aus den anderen Theilen der Jagdlehre 
nur das nöthigste und soweit es von unbedingtem Interesse ist, an 
geeigneter Stelle erwähnen. 
Von der Ausübung der Wildjagd. 
292. 
Welche Thiere sind jagdöar! 
Zur ausschließlichen Jagdgerechtigkeit, d. h. dem Rechte, jagd- 
bare wilde Thiere aufzusuchen, sie unter den bestehenden po- 
lizeilichen Einschränkungen zu hetzen, zu treiben, zu schießen, 
zu fangen oder auf andere Weise sich zuzueignen, gehören 
nach dem Allgemeinen Landrecht die jagdbaren wilden Thiere im Gegen- 
satz zum sog. freien Thierfange, d. h. dem Fange von Insekten und 
anderen Thieren, welche noch in keines Menschen Gewalt gewesen
	        
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