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7. Bei jedem Armeekorps befindet sich ein Train-Bataillon meist zu 3 Kompagnien; sie unter-
stehen dem Generalkommando und den Traindepot-Direktionen bezw. der Traindepot-Inspektion.
8. Jedes Armeekorps (außer Garde) hat eine Anzahl Bezirks-Kommandos (s. Ersatz).
9. Dem Gardekorps ist das Lehr-Infanterie-Bataillon (Potsdam) unterstellt; dies Bataillon
besteht aus kommandirten Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften aller Infanterie-Regimenter vom
J. bis XIX. Armeekorps. Zweck: Herbeiführung gleichmäßiger Ausbildung der Infanterie.
Truppenkörper des deutschen Heeres im Frieden:
215 Infanterie-Regimenter
(40 davon zu 2 Bat.)
19 Jäger-Bataillone
93 Kavallerie-Regimenter — 465 Eskadrons, außerdem Eskadrons Jäger zu Pferde.
86 Feldartillerie-Regimenter — 529 Batterien (Neueintheilung in Bayern nicht
berücksichtigt).
17 Fußartillerie-Regimenter (15 zu 2, 2 zu 3 Bataillonen) und 1 attachirtes
Bataillon = 37 Bataillone.
23 Pionier-Bataillone.
1 Eisenbahn-Brigade zu 3 Regimentern mit je 2 Bataillonen und 1 bayerisches
Eisenbahn-Bataillon; 3 Telegraphen-Bataillone; 2 Luftschiffer-Abtheilungen.
21 Train-Bataillone (einige mit Bespannungs-Abtheilungen für Fußartillerie und
für Telegraphen-Bataillone).
Bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1912 werden die vorhandenen Truppenkörper vermehrt auf:
625 Bataillone Infanterie.
482 Eskadrons Kavallerie (einschl. der Eskadrons Jäger zu Pferde).
574 Batterien Feldartillerie.
38 Bataillone Fußartillerie.
26 Bataillone Pioniere.
11 Bataillone Verkehrstruppen.
23 Bataillone Train.
Dienstobliegenheiten der Befehlshaber vom Brigadekommandeur abwärts.
Die Brigade befehligt und übt ein Generalmajor oder Oberst als Brigadekommandeur mit
einem Adjutanten; er überwacht den inneren Dienst und die Ausbildung der Regimenter und mustert
diese; den Brigadekommandeuren der Infanterie liegt in der Regel die Aushebung ob.
Das Regiment befehligt ein Oberst (Oberstleutnant, Major) als Regimentskommandeur.
Er trifft die allgemeinen Anordnungen zur gleichmäßigen Ausbildung der einzelnen Theile des ihm
untergebenen Regiments und überwacht die Ausführung dieser Anordnungen; er handhabt die Disziplin
und die niedere Gerichtsbarkeit im Regiment; er theilt den Bataillonen ihren Ersatz zu und regelt
die Entlassungs-Angelegenheiten; er ist verantwortlich für Ergänzung, Erhaltung und Aufbewahrung
der gesammten für Krieg und Frieden bestimmten Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. — Als Er-
zieher, Führer und Vertreter des Offizierkorps sorgt er für dessen Ergänzung und stellt über dessen
624 Bataillone Infanterie und Jäger.