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Unter der 1. Fußartillerie-Inspektion bestehen:
a) die Fußartillerie-Schießschule (Jüterbog), zur Ausbildung von Offizieren und Unter
offizieren im Schießdienst, aus dem Stamm (Stab und Lehr-Bataillon zu 3 Kom
pagnien) und einem wechselnden Lehr-Kommando von Offizieren und Unteroffizieren
b) die Oberfeuerwerker-Schule (Berlin), bereitet Unteroffiziere der Artillerie zur Ober
fenerwerker-Prüfung vor.
4. Unter der General-Inspektion des Ingenieur= und Pionierkorps und de
Festungen stehen:
a) das Ingenieur-Komitee (Berlin) zur Bearbeitung von Festungs-Entwürfen un
zur Berathung von besonderen Angelegenheiten des Ingenieur= und Pionierwesens
Die Festungs-Bauschule (Berlin) bildet Unteroffiziere der Pionier-Bataillone fü
das Festungs-Bauwesen aus.
b) 3 Ingenienr-Inspektionen, deren jede 2 bis 3 von den 7 Festungs-Inspektione
(für je mehrere Festungen) umfaßt;
Jc) 3 Pionier-Inspektionen, auf welche die 19 preußischen Pionier-Bataillone un
das Württembergische Pionier-Bataillon Nr. 13 vertheilt sind;
Bei dem I.. XV. und XVI. Armeekorps besteht je ein der Pionier-Inspektio
unterstelltes, den beiden Pionier-Bataillonen vorgesetztes Kommando der Pionier
(I.) Armeekorps. «
5. Unter der Inspektion der Jäger und Schützen stehen die preußischen Jäger-Bataillon
und das Garde-Schützen-Bataillon.
Anmerkung. Der Inspekteur der Jäger und Schützen ist zugleich Kommandeur de
Reitenden Feldjägerkorps, dessen Mitglieder im Range der Subalternoffizier
m Frieden neben der Fortbildung im Forstfach Comierdienst für das Auswärtig
Amt thun.
6. Unter der Inspektion der Verkehrstruppen steht:
a) die Eisenbahn-Brigade mit den Eisenbahn-Regimentern Nr. 1 bis 3, der Militär
Eisenbahn mit der Betriebsabtheilung der Eisenbahn-Brigade;
b) die Inspektion der Telegraphentruppen mit den Telegraphen-Bataillonen Nr. 1 bis
und der dem Telegraphen-Bataillon Nr. 1 unterstellten Kavallerie-Telegraphenschule
e) der Luftschiffer-Abtheilung.
7. Bei jedem Train-Bataillon befindet sich ein Traindepot; diese Depots sind den Traindepol
Direktionen unterstellt.
Gouvernement und Kommandantur haben einzelne große Festungen (z. B. Metz, Straf
burg) und Berlin. Andere Festungen und einige offene Städte haben nur Kommandanturen.
Der Gowerneur oder Kommandant regelt den Garnisondienst, sorgt für die Ordnung in de
Garnison, leitet die Festungsdienstübungen, wie die Vorbereitung der Festung auf den Krieg und ho
mit allen Mitteln einer weiten Befugniß die bedrohte Festung zu sichern und zu behaupten. In kleine
Garnisonen versieht der „Garnisonältestr“ die Friedensaufgaben der Kommandantur.