Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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zu  Eßlingen  gefaͤllte  (in  dem  Staats-  und  Reglerungs  Blatt  Nro.  53.  S.  4752
enthaitene  Erkenntniß  bestätigt.  «

Dens-.Juliwurde:

a.  in  der  Re  urssache  des  wegen  Kuh=  und  Pferd  Dlebstähle  bei  dem  Oberamte  Wongen
imn  Verheft  und  Untersuchung  gekommenen  Jserb  Brak)  von  aitze:.  Oberamts
Leutkirch,  das  von  dem  Criminat=  Senate  des  Gerschtsbofes  zu  Um  geiällte  in  dem
Staats=  und  Rezierungs-Blatt  Nro.  53.  S.  107  enthaltene  Erkenntaiß  dahin  abge
  dert,  daß  Rekurrent,  neben  Verurtheilung  in  die  Arrest=  A,ungs=  und  Upterfuchungs
  -,  auch  et  va  in  der  Recurs-Instunx  erwachsenen  weitern  Kosten,  ingleichem
in  den  Erst  der  auf  das  gestohlene  Vih  verwendeten  Fütterungskosten,  mit  Berücksichtigung
  des  berei#ts  erstandenen  Arcests,  zu  einer  seiner  kheperlichen  Beschaffenbeit,
angeinessenen  zweijährigen  Vestungs-Arbeitsstrafe  und  zu  nachberiger  Einsperrung  In

das  Zwangs-Arcbeitshaus  auf  ein  und  ein  halbes  Jahr  verurtheilt  seyn  soll.

Sedann
den  17.  August  wurder

5.  in  der  Recurssache  des  wegen  Fälschung  und  wiederholter  Diebstähle  bel  dem  Oberamts-=Gerichte
  zu  Tettnang  in  Verhaft  üund  Untersuchung  gekommenen  Conrad  Achberger,
von  Räothenbach,  Oberamts  Waldsee,  das  von  dem  Criminal-Senate  des  Gerichtsbofes
  zu  Ulm  gefällte  (in  dem  Staats=  und  Regierungs  -Blatt  Nro.  33.  S.  38
enthaltene)  Erkenntniß  dahin  abgeändert,  daß  Inquistt  der  Diebstähle  für  äberwiesen
angenommen,  neben  Erstattung  des  Schadens  und  sämtlicher  Untersuchungskosten  unter
  Einrechnung  eines  Tieins  des  erstandenen  Arrests,  noch  zu  einer  zwel  und  ein
halbjäbriger  Zuchthausstrafe  zu  Gotteszell,  und  nachberiger  Elnsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  auf  wenigstens  14  Jahre  verurtheilt  seyn  soll.

An  demselben  Tage  wurde:

4.  in  der  Rerurssache  der  bei  dem  vormaligen  Criminal-Amte  zu  Rstenburg  wegen  Bateugs
  und  thätiger  Befbrderung  der  von  ihrem  Ehemann  verübten  Beträgerelen  in
Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen  Tberesja,  Ebefrau  des  Anton  Schöllhammer,
  von  Rebrdorf,  Oberamts  Horb,  das  von  dem  Criminal-Senate  des  Gerichtsbofes
  zu  Tübingen  gefällte  (in  dem  S.aacs=  und  Regierung--Blatt  Nro.  53.
S.  476  enthaltene)  Erkenntniß  bestitltgt.  J

77.  Cidil  =  Senat.
Den  9.  Aägust  wurde:  4

1.  in  der  Avpellationssache  ven  dem  vormaligen  Appellations-Gerichtshefe  zu  Ulm,  jwischen
den  Belltzern  der  Porzellain  =  Fabrik  zu  Schrezhem,  Marie  Burbare  Wintergerst,