Volltext : Wehr-Katechismus.

Soldat.  53

bis  1.  April  jene  Aufforderung  oder  Erlaubniß  nicht  erhalten
haben,  so  sind  sie  verpflichtet,  sich  zu  den  angegebenen  Terminen
bei  dem  Bezirks-Feldwebel  zu  melden.
306.  Sind  dieser  Bestimmung  auch  z.  B.  Beurlaubte  unterworfen?

Nein,  nur  die  Mannschaften  der  Reserve,  Landwehr  und
die  Ersatzmannschaften.

307.  Hat  die  Anmeldung  mündlich  zu  geschehen?
Sie  kann  mündlich  oder  schriftlich  geschehen.

308.  Wenn  sich  ein  Controlpflichtiger  gerade  in  einem
andern  Bezirke  aufhält?

Der  kann  dort  die  Controlversammlung  mitmachen.

§  7.  Dispens  von  den  Controlversammlungen.

309.  Kann  man  von  den  Controlversammlungen  nicht  auch
befreit  werden?
Unter  denselben  Voraussetzungen,  unter  denen  die  Befreiung
von  den  Uebungen  gewährt  wird  (229.  202.  203).

310.  Gibt  es  also  keine  weiteren  Verhältnisse,  unter  denen
man  befreit  werden  kann

Ja,  I.  die  Ersatzmannschaften  II.  Klasse  können  von  vorneherein
  auf  längere  Zeit  und  ohne  besondere  Gründe,  ·

II.  die  Landwehr-Offiziere  und  Landwehr-Offiziers-Adspiranten
  aller  Waffen  und  Grade,  soferne  sie  älter  sind  als  der
die  Controlversammlung  abhaltende  Offizier  entbunden  werden.

III.  Mannschaften,  welche  außerhalb  des  Königreichs  ihren
Wohn=  oder  Aufenthaltsort  nehmen  wollen,  dürfen  von  der
Meldepflicht  der  Controlversammlungen  auf  ein  Jahr  entbunden
werden.

311.  Wer  hat  diese  Entbindung  zu  ertheilen?

Das  Landwehr-Bezirks-Commando,  im  letzteren  Falle
(310  III)  dasjenige,  bei  welchem  der  Betreffende  vor  der  Abreise
  in  Controle  steht.

312.  Kann  diese  Begünstigung  von  Neuem  nachgesucht  und
auch  mehrere  Male  gewährt  werden?
Ja.