Soldat. 53
bis 1. April jene Aufforderung oder Erlaubniß nicht erhalten
haben, so sind sie verpflichtet, sich zu den angegebenen Terminen
bei dem Bezirks-Feldwebel zu melden.
306. Sind dieser Bestimmung auch z. B. Beurlaubte unterworfen?
Nein, nur die Mannschaften der Reserve, Landwehr und
die Ersatzmannschaften.
307. Hat die Anmeldung mündlich zu geschehen?
Sie kann mündlich oder schriftlich geschehen.
308. Wenn sich ein Controlpflichtiger gerade in einem
andern Bezirke aufhält?
Der kann dort die Controlversammlung mitmachen.
§ 7. Dispens von den Controlversammlungen.
309. Kann man von den Controlversammlungen nicht auch
befreit werden?
Unter denselben Voraussetzungen, unter denen die Befreiung
von den Uebungen gewährt wird (229. 202. 203).
310. Gibt es also keine weiteren Verhältnisse, unter denen
man befreit werden kann
Ja, I. die Ersatzmannschaften II. Klasse können von vorneherein
auf längere Zeit und ohne besondere Gründe, ·
II. die Landwehr-Offiziere und Landwehr-Offiziers-Adspiranten
aller Waffen und Grade, soferne sie älter sind als der
die Controlversammlung abhaltende Offizier entbunden werden.
III. Mannschaften, welche außerhalb des Königreichs ihren
Wohn= oder Aufenthaltsort nehmen wollen, dürfen von der
Meldepflicht der Controlversammlungen auf ein Jahr entbunden
werden.
311. Wer hat diese Entbindung zu ertheilen?
Das Landwehr-Bezirks-Commando, im letzteren Falle
(310 III) dasjenige, bei welchem der Betreffende vor der Abreise
in Controle steht.
312. Kann diese Begünstigung von Neuem nachgesucht und
auch mehrere Male gewährt werden?
Ja.