Full text : Wehr-Katechismus.

70  III.  Theil:

391.  Es  kann  etwa  der  Fall  vorkommen,  daß  ein  Studirender
  in  dem  Jahre,  da  er  21  Jahre  alt  geworden  oder  wird,
auf  Ansuchen  von  der  Ersatzcommission  die  Genehmigung
erhalten  hat,  bis  zum  23.  Lebensjahre  von  der  Wehrpflicht
befreit  zu  sein,  unter  der  Zeit  aber  sich  alle  Erfordernisse
eines  einjährigen  Freiwilligen  erworben  und  auch  die  Zulassung
  als  solcher  wirklich  erhalten  hat;  er  möchte  nun  den
Dienstantritt  aussetzen  bis  zu  dem  Jahre,  da  er  das  24.  Lebensjahr,
  oder  wenn  er  Mediciner  oder  Veterinär  ist,  das
25.  Lebensjahr  vollendet;  muß  er  hiezu  vielleicht  die  Genehmigung
  der  Ersatzcommission  haben,  welche  ihm  den
früheren  Aufschub  gewährt  hat!

Nein,  er  braucht  auch  in  diesem  Falle  seine  Absicht,  den
Dienstantritt  bis  zu  dem  späteren  Zeitpunkte  aufzuschieben,  einfach
  bei  dem  Commando  jener  Heeresabtheilung  zu  erklären,  die
ihn  als  einjährigen  Freiwilligen  zugelassen  hat.

II.  Aufschub  des  festgesetzten  Dienstantritts.

392.  Gibt  es  auch  einen  Aufschub  des  vom  ein  jährigen  Freiwilligen
  angesagten  und  der  Zeit  nach  fest  gesetzten  Dienstantrittes
  (361)

Ein  solcher  Aufschub  ist  nur  im  Falle  nachgewiesener  Krankheit
  oder  beim  Vorhandensein  sonstiger  zwingender  Hinderungsursachen
  zulässig.

393.  Auf  wie  lange  und  von  wem  kann  ein  solcher  Aufschub
gewährt  werden?

I.  Vom  Commando  der  Heeresabtheilung,  wo  man  zum
einjährigen  Freiwilligendienst  zugelassen  ist;
II.  nur  auf  die  Dauer  der  Krankheit  oder  Hinderungsursachen.

mm.  Früherer  Dienstesantritt,  als  angemeldet.
3894.  Kann  man  vielleicht  früher  als  zum  festgesetzten  Termine
  den  Dienst  antreten?

I.  Auf  Verlangen,  und  zwar

II.  aus  besonderen  Gründen;

III.  stets  aber  nur  an  einem  der  oben  (386)  genannten
Eintrittstage.

395.  Wer  genehmigt  diesen  früheren  Eintritt!

Das  Abtheilungs-Commando.