Siebentes Kapitel.
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Die ersten Franzosenkriege.
Wenn man die Geschichte des Elsasses in der frühern Zeit des
Mittelalters überblickt, so zeigt sich, daß das Land stets in den näch-
sten Beziehungen zur deutschen Reichsgewalt, selbst zu den Personen
der deutschen Könige und Kaiser gestanden hat. Nie ist es gelungen,
eine Landesherrschaft, ein Landesfürstenthum zwischen das Kaiserthum
und die unabhängigen Reichsstände des Elsaß einzuschieben. Wenn
sich die Städte in harten Kämpfen ihre eigenthümlichen und sell-
ständigen Verfassungen errangen, wenn die Bischöfe, Aebte, Grafen
und Herrn untereinander und mit den Städten in endlosen Fehden
standen, so waren sie doch alle in dem einen Puncte einig, keine
andere Herrschaft als die des Kaisers und Reichs über sich und ihre
Heimat anerkennen zu wollen. So hatte das Elsaß zu der Zeit,
wo Deutschland mehr den Charakter einer Föderation fast souverainer
Staaten annahm, eine vorherrschend kaiserliche Richtung treu bewahrt.
Zur Zeit Karls IV. hat die kurfürstliche Gewalt ihren Ab-
schluß gefunden, eben damals hat man sich in Baiern wie in
Sachsen, in der Pfalz wie in den rheinischen Kurfürstenthümern
beglückwünscht, daß der Kaiser Karl IV. auf das kaiserliche Recht
der höchsten Gerichtsbarkeit förmlich Verzicht geleistet, und daß nun
in diesen Ländern es nicht mehr gestattet war, gegen die Entschei-
dungen der Landesfürsten bei Kaiser und Reich Berufung einzulegen.
In Oesterreich hat man um dieselbe Zeit kein Mittel gescheut.