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mittel legte. In der That, mit rücksichtsloser Härte wurde gegen
Die verfahren, die sich weigerten, zu zahlen. Ein tieferes Interesse
aber beansprucht sein Versuch, die Stadt Mülhausen der Herschaft
des Burgunders zu unterwerfen. Mit größter Offenheit machte er
einen Antrag dieser Art dem Rathe von Mülhausen am Ende des
Jahres 1472. Die Mülhausener waren sehr verschuldet und zahl-
reiche Wechsel von Bürgern der Stadt befanden sich in fremden
Händen. Peter von Hagenbach kannte diese Verhältnisse sehr genau,
seine Voreltern waren aus Mülhausen und manche Familienver-
bindungen hatte er noch mit adligen Geschlechtern der Stadt. Ins-
besondere den letzteren mochte ein Handel, wie ihn der Herzog von
Burgund vorschlug, nicht unerwünscht gewesen sein. Man bot viel
Geld, man versprach die Wechsel der Bürger einzulösen, wenn die
Stadt dem Herzog zuschwören wollte; im entgegengesetzten Falle
drohte Peter von Hagenbach der Stadt mit Gewalt. Die Lage war
für die Mülhausener verzweifelt genug.
Im Anfange des Jahres 1474 war Herzog Karl selbst nach Elsaß
gekommen, hatte sich zu Breisach niedergelassen und zog ven da mit
5000 Mann vor Mülhausen, um die Stadt zu zwingen. Nur das
Frühjahrswetter und Ueberschwemmungen der Ill nöthigten zum
Alzuge. Aber es war klar, daß die Forderungen und Absichten des
Herzogs nur verscheben seien; da wandten sich die Mülhausener
an die Städte vom Rhein und von Schwaben, um Unterstützung
und Hilfe zu erlangen. Und nicht umsonst; denn in dieser großen
Noth geschah, daß diese Bundesstädte einen außerordentlichen Ent-
schluß ihrer Opferwilligkeit faßten, indem nicht nur der Stadt Mül-
hausen durch bedeutende Voerschüsse aufgeholfen, sondern auch die
Pfandsumme vollständig aufgebracht werden sollte, um die der Her-
zog Sigismund von Tirol Land und Leute dem Herzog Kark überlassen
hatte. Nichts war mit der Freude in den österreichischen Besitzungen
zu vergleichen, als die Nachricht von diesem Beschluß der Reichsstädte
bekannt wurde. Sofort erhoben sich einzelne Gemeinden gegen die
burgundischen Beamten und von Gericht und von Voegtei des Hagen-
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