Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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zerstoͤrt, der Krieg der Fürsten mit dem Kaiser hat die westlichen 
Grenzen schutzlos preisgegeben und Frankreichs langgehegte Begehr- 
lichkeit in Fluß gebracht. 
Bei diesem Puncte deutscher Geschichte vermag kein denkender 
Mensch zu verweilen, ohne daß sich ihm die Frage aufdrängt: war 
nicht der protestantische Geist der neuern Jahrhunderte allzu theuer 
erkauft um den schweren Preis von lothringischen Städten, und 
allzubald auch um den Preis des Elsaß Und hier kann nur die 
sichere Ueberzeugung Beruhigung gewähren, daß für Deutschland 
doch nur auf diesem Wege der inneren geistigen Befreiung 
die einst verlorene Einheit in einem höheren nationalen Sinne zu 
emeichen war. Nirgend mehr als in der Geschichte des Elsaß im 
folgenden Jahrhundert, drängt dieser Gedanke sich uns auf: die 
gespaltene Nation hat ihre westlichen Provinzen verloren, aber die 
geeinte hat sie wieder zu gewinnen vermocht. Zunächst aber wird 
sich zeigen, wie in den deutschen Bürgerkriegen die Gefahren immer 
näher rückten, und wie sich Frankreich listig seine Stücke aus dem 
verfallenden Reiche schnitt. 
Werfen wir einen Blick auf die politische Karte des 16. Jahr- 
hunderts, so zeigt uns das Elsaß ein wunderliches Gemenge von 
verschiedenartigsten Herschaften. Da waren die Reichsstädte, in 
mannigfachen Bündnissen untereinander oder mit dem schwäbischen 
Städtebund. Mülhausen allein war in die Schweizer Eidgenossen- 
schaft geschworen und blieb es bis ans Ende des 18. Jahrhunderts. 
Zehn Reichsstädte und 42 dazu gehörige Dörfer erfreuten sich des 
Schutzes der von den Kaisern eingesetzten Vogtei, diese hatten die 
Habsburger mit der Landgrafschaft vereinigt. Doch gaben ihnen 
diese Aemter kein landeshoheitliches Recht. Dagegen besaßen sie 
die Grafschaft Pfirt als eigene Herrschaft. Straßburg war aus- 
genommen von dem Vogteigericht der Habsburger, da es sich selbst 
schützen und helfen konnte. Zahllos waren die reichsfreien Herrn 
und Ritter, von eigentlicher Bedeutung aber doch nur die Landes- 
herrn, welche den Schwerpunct ihrer Besitzungen in den benachbarten 
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