Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_a11_1920
Title:
Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
Author:
Liszt, Franz von
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Julius Springer
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1920
Edition title:
Elfte, umgearbeitete Auflage. Unveränderter Neudruck.
Scope:
577 Seiten
DDC Group:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Buch. Die Erledigung der Staatenstreitigkeiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 44. Der Weltkrieg und das Völkerrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
  • Title page
  • Vorbemerkung zur elften Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Index
  • Einleitung.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • I. Die Staatsgewalt.
  • II. Das Staatsgebiet.
  • III. § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. § 12. Der Grundsatz der Verkehrsfreiheit.
  • 2. Abschnitt. Die nationalen Organe des zwischenstaatlichen Verkehrs.
  • 3. Abschnitt. Die Organisation der Verbandstaaten.
  • 4. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse.
  • III. Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. Die Interessengemeinschaft der Staaten auf dem Gebiete des Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • 3. Abschnitt. § 34. Der Schutz von Leben und Gesundheit.
  • 4. Abschnitt. § 35. Der Schutz von Tieren und Pflanzen.
  • 5. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Erledigung der Staatenstreitigkeiten.
  • Vorbemerkung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die Rechtssätze des Landkriegsrechts.
  • § 41. Die Rechtssätze des Seekriegrechtes.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • § 43. Das Verfahren in Prisensachen und der internationale Prisenhof.
  • § 44. Der Weltkrieg und das Völkerrecht.
  • Anhang.
  • Inhaltsübersicht.
  • Nr. 1a. Vertrag zwischen Preußen, Österreich, Frankreich, Großbritanien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 1b. Seerechtsdeklaration.
  • Nr. 2a. Die I. Genfer Konvention.
  • Nr. 2b. Die II. Genver Konvention.
  • Nr. 3. Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritanien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 18. Juli 1878,
  • Nr. 4a. Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • Nr. 4b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • Nr. 5. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Japan nebst zugehörigem Zollabkommen. Vom 24. Juni 1911.
  • Nr. 6. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien. Vom 29. September 1911.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche. Vom 11. Januar 1917.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die gegenseitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte.
  • Nr. 8. Schlußakte der ersten internationalen Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899 mit den Konventionen und Deklarationen.
  • Nr. 9. Schlußakte der Zweiten Internationalen Friedenskonferenz vom 18. Oktober 1907 mit den vereinbarten Abkommen.
  • Nr. 10. Schlußprotokoll der Londoner Seekriegsrechts-Konferenz vom 25. Februar 1909 mit Erklärung über das Seekriegsrecht.
  • Sachverzeichnis.

Full text

360 IV. Buch. Die Erledigung der Staatenstreitigkeiten. 
sehen, in öffentlicher Sitzung zu verkünden und den Parteien von Amts 
wegen zuzustellen (Art. 34 bis 45). 
3. Jede Partei trägt die Kosten der eigenen Verteidigung; die 
unterliegende Partei außerdem die Kosten des Verfahrens, und über- 
dies hat sie ein Prozent vom Wert des Streitgegenstandes als Bei- 
trag zu den allgemeinen Kosten des Prisenhofes zu zahlen. Diese 
allgemeinen Kosten werden im übrigen auf die Vertragsmächte nach 
dem Maßstab verteilt, in dem sie gemäß Artikel 15 an der Tätigkeit 
des Prisenhofes beteiligt sind (Art. 46, 47). 
4. Ist der Prisenhof nicht versammelt, so werden die richter- 
lichen Geschäfte durch eine Delegation von drei Richtern wahrgenom- 
men (Art. 48). 
VI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 51 bis 57). 
Das Abkommen gilt für die Dauer von zwölf Jahren; in Ermange- 
lung einer Kündigung gilt es als stillschweigend von sechs zu sechs 
Jahren erneuert. 
Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden sollte am 30. Juni 
1909 unter der Voraussetzung stattfinden, daß die zur Ratifizierung be- 
reiten Mächte neun Richter und neun Hilfsrichter stellen könnten. 
Daß die Ratifikation durch den ablehnenden Beschluß des englischen 
Oberhauses einstweilen vereitelt worden ist, wurde bereits (oben S.33) 
erwähnt. Auf die Dauer aber werden die Lords, denen zurzeit nur 
mehr ein aufschiebendes Vetorecht zusteht, das Zustandekommen die- 
ser tiefgreifenden Weiterbildung des Völkerrechts nicht hindern können. 
Mit dem Tage, an dem der Prisenhof ins Leben tritt, beginnt für den 
völkerrechtlichen Staatenverband ‘eine neue Periode einer aufwärts- 
strebenden Entwicklung. 
8 44. Der Weltkrieg und das Völkerrecht’). 
l. Der angebliche Zusammenbruch des Völkerrechts. 
Die Zahl der im Weltkrieg vorgefallenen Verletzungen des Völkerrechts 
ist ungleich geringer, als gemeinhin angenommen zu werden pflegt. 
Gewiß sind zahlreiche und schwere Verletzungen des Völkerrechts 
in allen seinen Teilen vorgekommen; und ebenso gewiß ist es, daB 
der Glaube an die motivierende Kraft der völkerrechtlichen Normen in 
1) Außer der in $1 Note5, $ 17 Notel, $ 38 Note 12 angegebenen Literatur: 
F. Klein, Die Kulturgemeinschaft der Völker nach dem Krieg. 1915. Niedner, 
Der Krieg und das Völkerrecht. 1915. Baty and Morgan, War: its conduct 
and legal results. 1915. Triepel, Die Zukunft des Völkerrechtse. 1916. Otlet., 
Les problömes internat. et la guerre. 1916. Alvarez, Le droit internat. de 
l’Avenir. 1916 (mit guter Übersicht über die Literatur). Tönnies, Weltkrieg 
und Völkerrecht. 1917. Jastrow, Völkerrecht und Wirtschaftskrieg. 1917.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.