Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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dem Habsburger innerlich verhaßt war, versagte sich nicht die Genug- 
thuung, die Gesandten aller Welt zu verfichern, wie der Kaiser durch 
seine Capitulation vom 9. Juni ein gehorsamer Sohn der Kirche 
geworden wäre und sich anschicke, in schöner Harmonie mit dem 
Stellvertreter Christi dem Concilium von Trient Gehorsam zu ver- 
schaffen. · 
Die Reichsstädte waren auf diese Art nur zu wol unterrichtet 
und es darf daher nicht allzu großes Erstaunen verurfachen, wenn 
die Straßburger eine bis ins Herz treffende Erklärung zu geben 
wußten, als des Kaisers Minister Granvella den Abgeordneten von 
Straßburg, Augsburg, Nürnberg, Ulm Eröffnungen machte, durch 
die der Einmarsch der kaiserlichen Völker ins Reich in beruhigendster 
Weise gedeutet wurde: — „Der Kaiser — sagte er — wolle einige Reichs- 
fürsten, welche den Landfrieden verletzt, Stifter und Klöster einge- 
nommen und andere Fürsten verjagt hätten, zum Gehorsam zurück- 
bringen, den Städten werde er ein gnädiger Herr sein, wie immer, 
und dieselben bei allen ihren Rechten und Freiheiten schützen. Da 
war es wol Jacob Sturms Verdienst, wenn der Rath von Straß- 
burg erwiderte, er könne von den verbündeten Fürften nicht lassen. 
Sie hätten alle die Anerkennung senes unchristlichen Concils von 
Trient verweigert, hätten alle auf dem Reichstage gemeinsam gestimmt, 
es träfe fie alle die gleiche Schuld, Fürsten und Städte; der Kaiser 
misse sie alle bekriegen.“ 
Die Straßburger stellten 2000 Mann und 12 Kanonen zur 
Bundesarmee, welche sich unter Sebastian Schärtlin von Burtenbach 
um Augsburg sammelte. Im August war Wilhelm, der Sohn des 
Landgrafen Philipp von Hessen, in Straßburg, um die Bürger in 
ihrem Widerstande zu bestärken und zur Aufbringung von Geld- 
mitteln zu veranlassen, mittelst welcher besonders im Elsaß Söldner 
geworben werden sollten. Denn im übrigen war von den Reichs- 
ständen des Elsaß kein Zuzug zu erwarten. Die habsburgische Herr- 
schaft im Sundgau und die habsburgische Reichsvogtei in den Reichs- 
städten und die habsburgische Landgrafschaft im oberen und niederen
	        
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