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Eberödorf gehört zu denjenigen Posten, bei welchen Wir den Vorbehalt rechrsbegründeter
Ansprüche zu machen für nothwendig erachtet haben. —
Wenn es demnächst bedauerlich ist, daß die Kräfte der Landeskasse es nicht erlauben,
die zu Korrektion der Straße über den Wetteraberg erforderliche Summe
von 5500 Thlrn. schon jetzt in das Ausgabebudget für die nächste Finanzperiode aufzunehmen,
so muß es vorbehalten bleiben, auf diesen für den öffentlichen Verkehr
wichtigen Gegenstand zurückzukommen, sobald es nur immer die Umsstände erlauben.
Die
zu Kap. VIII. und XVI11.
gestellten Anträge wegen der Pensionen und Wartegelder werden Wir insoweit teriucksichtigen,
als es die dabel in Frage kommenden rechtlichen Ansrrüche gestalten
und zu Erleichterung der Landeskasse die Pension des abtretenden Justizbeam#en zu
Hirschberg auf Unsere Kammerkasse übernehmen, im lebrigen aber dem auagedrückten
Wunsche, daß zu Vermeldung allin vieler Peüstonen die betheiligten Beamten
moͤglichst im Staatsdienste untergebracht werden mögen, Rechnung tragen, soweit es
irgend möglich ist. —
Den wegen fernerweiter Ausgleichung der von dem bisher sieuerfreien Grund-Eigenthume
nachträglich etwa zu fordernden Grundsteuern gemachten Vorbehalt werdrn
Wir mit der nächsten Landesvertretung in weitere Erwägung ziehen, und die für
das gesammte Land gleich wichtige Angelegenheit wegen der Getraidemagazine und
Verwendung der dazu bestimmten Fonds im Sinne der Anträge des Landtags zu
ordnen Uns angelegen sein lassen. —
Wenn Wir hiernächst hoffen, daß es durch weise Sparsamkeit gelingen werde, mit
den bewilligten Mitteln auszulangen, ohne die Kräste der Staatsangehörigen noch weiler
in Anspruch zu nehmen, so vertrauen Wir auch der Zukunst, welche eine Erleichterung
der jetzt nöthigen Opfer gewiß zulässig machen wird, sobald nur erst die Unerläßlichen
Schritte in der neuen Entwickelungsperiode des öffentlichen Lebens zur Auoführung gekommen
sein werden. —
Blicken Wir nochmals auf die Verhandlungen des jehigen Landtags und deren Ergebnisse
zurück, so sehen Wir Uns gedrungen, dem Landtagsvorstande das Anerkennt#iß
seiner rühmlichen Geschäftsleitung, den einzelnen Abgcordneten aber das Zeugniß augszusprechen,
daß sie im Geiste des Staatsgrundgesetes redlich bestrebt gewesen sind, dem Vertrauen
ihrer Wähler zu entsprechen, daß sie daher gerechten Anspruch auf Unseren, wie