Full text : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Eberödorf  gehört  zu  denjenigen  Posten,  bei  welchen  Wir  den  Vorbehalt  rechrsbegründeter
  Ansprüche  zu  machen  für  nothwendig  erachtet  haben.  —

Wenn  es  demnächst  bedauerlich  ist,  daß  die  Kräfte  der  Landeskasse  es  nicht  erlauben,
  die  zu  Korrektion  der  Straße  über  den  Wetteraberg  erforderliche  Summe
von  5500  Thlrn.  schon  jetzt  in  das  Ausgabebudget  für  die  nächste  Finanzperiode  aufzunehmen,
  so  muß  es  vorbehalten  bleiben,  auf  diesen  für  den  öffentlichen  Verkehr
wichtigen  Gegenstand  zurückzukommen,  sobald  es  nur  immer  die  Umsstände  erlauben.

Die
zu  Kap.  VIII.  und  XVI11.

gestellten  Anträge  wegen  der  Pensionen  und  Wartegelder  werden  Wir  insoweit  teriucksichtigen,
  als  es  die  dabel  in  Frage  kommenden  rechtlichen  Ansrrüche  gestalten
und  zu  Erleichterung  der  Landeskasse  die  Pension  des  abtretenden  Justizbeam#en  zu
Hirschberg  auf  Unsere  Kammerkasse  übernehmen,  im  lebrigen  aber  dem  auagedrückten
  Wunsche,  daß  zu  Vermeldung  allin  vieler  Peüstonen  die  betheiligten  Beamten
moͤglichst  im  Staatsdienste  untergebracht  werden  mögen,  Rechnung  tragen,  soweit  es
irgend  möglich  ist.  —

Den  wegen  fernerweiter  Ausgleichung  der  von  dem  bisher  sieuerfreien  Grund-Eigenthume
  nachträglich  etwa  zu  fordernden  Grundsteuern  gemachten  Vorbehalt  werdrn
Wir  mit  der  nächsten  Landesvertretung  in  weitere  Erwägung  ziehen,  und  die  für
das  gesammte  Land  gleich  wichtige  Angelegenheit  wegen  der  Getraidemagazine  und
Verwendung  der  dazu  bestimmten  Fonds  im  Sinne  der  Anträge  des  Landtags  zu
ordnen  Uns  angelegen  sein  lassen.  —

Wenn  Wir  hiernächst  hoffen,  daß  es  durch  weise  Sparsamkeit  gelingen  werde,  mit
den  bewilligten  Mitteln  auszulangen,  ohne  die  Kräste  der  Staatsangehörigen  noch  weiler
in  Anspruch  zu  nehmen,  so  vertrauen  Wir  auch  der  Zukunst,  welche  eine  Erleichterung
der  jetzt  nöthigen  Opfer  gewiß  zulässig  machen  wird,  sobald  nur  erst  die  Unerläßlichen
Schritte  in  der  neuen  Entwickelungsperiode  des  öffentlichen  Lebens  zur  Auoführung  gekommen
  sein  werden.  —

Blicken  Wir  nochmals  auf  die  Verhandlungen  des  jehigen  Landtags  und  deren  Ergebnisse
  zurück,  so  sehen  Wir  Uns  gedrungen,  dem  Landtagsvorstande  das  Anerkennt#iß
seiner  rühmlichen  Geschäftsleitung,  den  einzelnen  Abgcordneten  aber  das  Zeugniß  augszusprechen,
  daß  sie  im  Geiste  des  Staatsgrundgesetes  redlich  bestrebt  gewesen  sind,  dem  Vertrauen
  ihrer  Wähler  zu  entsprechen,  daß  sie  daher  gerechten  Anspruch  auf  Unseren,  wie